{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-12-09", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00205_2021-12-09.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221906&W10_KEY=13823158&nTrefferzeile=27&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "4498c061bc71b330e2041b96b8625373"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00205"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 09.12.2021  VB.2021.00205"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 09.12.2021  VB.2021.00205"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 09.12.2021  VB.2021.00205"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verweigerung der nachtr\u00e4glichen Baubewilligung und Wiederherstellungsbefehl etc. | Massvolle Erweiterung einer zonenfremden Baute ausserhalb der Bauzone. Nachtr\u00e4gliche Baugesuche sind grunds\u00e4tzlich nach dem zur Zeit der (unbewilligten) Ausf\u00fchrung des Bauvorhabens anwendbaren Recht zu beurteilen (E. 3.1). Art. 24c RPG ist anwendbar auf Bauten und Anlagen, welche seinerzeit in \u00dcbereinstimmung mit dem materiellen Recht erstellt oder ge\u00e4ndert wurden, jedoch durch die nachtr\u00e4gliche \u00c4nderung von Erlassen oder Pl\u00e4nen zonenwidrig geworden sind. Ob f\u00fcr eine Baute eine Baubewilligung vorlag, ist nicht massgebend, solange die Baute dem materiellen Recht entsprach (E. 3.2). Unter den Voraussetzungen von Art. 24c Abs. 4 RPG kann eine zonenfremde Baute ausserhalb des bestehenden Geb\u00e4udevolumens erweitert werden; die gesamte Erweiterung darf in diesem Fall sowohl bez\u00fcglich der anrechenbaren Bruttogeschossfl\u00e4che als auch bez\u00fcglich der Gesamtfl\u00e4che (Summe von anrechenbarer Bruttogeschossfl\u00e4che und Brutto-Nebenfl\u00e4che) weder 30 % noch 100 m2 \u00fcberschreiten (E. 3.3). Das Erweiterungspotenzial wurde bereits voll ausgesch\u00f6pft (E. 3.5 ff.). F\u00fcr die Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG muss grunds\u00e4tzlich ein k\u00f6rperlicher Zusammenhang zwischen der bestehenden Bausubstanz und der beabsichtigten Erweiterung bestehen. Es liegen keine besonderen Gr\u00fcnde vor, um von diesem Grundsatz abzuweichen (E. 4.2). Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtm\u00e4ssigen Zustands erweist sich als rechtm\u00e4ssig (E. 5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:28:58", "Checksum": "2e054a74582c752f70facb25234cd059"}