{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-05-05", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00212_2022-05-05.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222331&W10_KEY=13823154&nTrefferzeile=41&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "ce37a84430b076b613a51af20da164a8"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00212"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 05.05.2022  VB.2021.00212"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 05.05.2022  VB.2021.00212"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 05.05.2022  VB.2021.00212"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Pensionskasse der Stadt Winterthur: Ausschreibung \u00dcbernahme des Versichertenbestands.  Die Beschwerdegegnerin behielt sich in der Ausschreibung vor, die Tr\u00e4gerschaft der beruflichen Vorsorge bei der Mitbeteiligten als bisheriger Anbieterin zu belassen. Die Zul\u00e4ssigkeit bzw. Rechtm\u00e4ssigkeit einer solchen Klausel ist grunds\u00e4tzlich zu verneinen, denn mit einer solchen Klausel kann die Vergabebeh\u00f6rde die Ausschreibung letztlich als Marktsondierung benutzen. Dabei handelt es sich nicht um ein rechtskonformes Vorgehen. Als geradezu nichtig ist die Klausel unter den vorliegenden besonderen Umst\u00e4nden aber nicht zu werten. Da die Klausel von der Beschwerdef\u00fchrerin nicht rechtzeitig angefochten wurde, hat sie Bestand. Die Vergabebeh\u00f6rde war folglich entsprechend dieser Klausel befugt, die Beschwerdef\u00fchrerin trotz G\u00fcltigkeit ihres Angebots nicht zu ber\u00fccksichtigen und die Leistungen aufgrund der erfolgten Beurteilung bei der Mitbeteiligten zu belassen. Analoges gilt f\u00fcr die R\u00fcge der Beschwerdef\u00fchrerin, die Mitbeteiligte sei von der Erf\u00fcllung verschiedener Eignungskriterien dispensiert und die Leistungen seien nicht befristet worden (E.4). Kostenverteilung nach dem Verursacherprinzip (E.6). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:34:27", "Checksum": "1eeddff397c6fcb98477714493edd6fa"}