{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-04-16", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00217_2021-04-16.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221214&W10_KEY=13823163&nTrefferzeile=68&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "ca6af308ebeb769c1446f81d6b27ec62"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00217"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16.04.2021  VB.2021.00217"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16.04.2021  VB.2021.00217"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16.04.2021  VB.2021.00217"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: Versp\u00e4tete Beschwerdeeinreichung bei elektronischer Eingabe. Keine Fristwiederherstellung. Der fristgerecht mittels IncaMail erfolgten Eingabe der Beschwerdef\u00fchrerin waren mehrere Dateianh\u00e4nge angeh\u00e4ngt, jedoch keine Beschwerdeschrift. Innert daraufhin angesetzter Frist zur Stellungnahme zur Beschwerdeeinreichung stellte der Rechtsvertreter der Beschwerdef\u00fchrerin ein Fristwiederherstellungsgesuch und machte geltend, die Best\u00e4tigung der erfolgreich beim Gericht eingetroffenen Nachricht erhalten zu haben und das fehlende Attachment der Beschwerdeschrift k\u00f6nne er sich nur aufgrund \u00dcberschreitung der maximal zul\u00e4ssigen Gr\u00f6sse der Nachricht erkl\u00e4ren. Die elektronische \u00dcbermittlung  untersteht dem Empfangsprinzip. Die Frist ist nur dann eingehalten, wenn der Empfang bei der Zustelladresse des Gerichts sp\u00e4testens am letzten Tag (Mitternacht) durch das betreffende Informatiksystem best\u00e4tigt worden ist. Das Risiko einer nicht funktionierenden \u00dcbermittlung bzw. einer technischen Panne tr\u00e4gt bis zum Empfangsserver des Gerichts die Partei (E. 3.3). Die Datenmengen der Attachments bewegten sich vorliegend im normalen Rahmen und eine Empfangsproblematik seitens des Gerichts konnte ausgeschlossen werden. Dem Rechtsvertreter w\u00e4re es im Rahmen des Fristwiederherstellungsgesuchs zudem offengestanden, die Abgabequittung oder andere Nachweise wie Screenshots etc. der gesendeten Beschwerdeschrift einzureichen. Die Abgabequittung ist seitens der einreichenden Partei zur Sicherstellung der korrekt erfolgten Zustellung nach Erhalt umgehend zu \u00f6ffnen und zu kontrollieren (E. 3.6). Unter diesen Umst\u00e4nden ist bez\u00fcglich der Beschwerdeeinreichung von einer nicht mehr leichten Nachl\u00e4ssigkeit auszugehen (E. 3.7). Abweisung des Fristwiederherstellungsgesuchs, infolgedessen Nichteintreten auf die Beschwerde. Abweisung UP/URB."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:21:20", "Checksum": "a5a8461787a3c0a48d4eca7d04637f2a"}