{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-05-12", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00243_2022-05-12.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222358&W10_KEY=13823154&nTrefferzeile=19&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1300e6da0a5f05974ec2c4437ec5ac65"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00243"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 12.05.2022  VB.2021.00243"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 12.05.2022  VB.2021.00243"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 12.05.2022  VB.2021.00243"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nothilfe (Umplatzierung Notunterkunft) | Nothilfe: Unterbringung in einer unterirdischen Nothilfeunterkunft w\u00e4hrend der Corona-Pandemie. Der in einer unterirdischen Notunterkunft untergebrachte Beschwerdef\u00fchrer ersuchte aufgrund der sich aus den Schutzmassnahmen infolge der Corona-Pandemie ergebenden Umst\u00e4nde um Umplatzierung in eine oberirdische Unterkunft. Im Zeitpunkt des Rekursentscheids war er nicht mehr der unterirdischen Notunterkunft zugewiesen, weshalb er \u00fcber kein aktuelles Rechtsschutzinteresse mehr verf\u00fcgte und die Vorinstanz das Rekursverfahren zu Recht als gegenstandslos abschrieb (E. 3). Verletzung des rechtlichen Geh\u00f6rs aufgrund ungen\u00fcgender Aktenf\u00fchrung und der sich daraus ergebenden unvollst\u00e4ndigen M\u00f6glichkeit zur Akteneinsicht sowie aufgrund Nichtzustellung entscheidrelevanter Aktenneuzug\u00e4nge im Rekursverfahren (E. 5). Die besonderen und neuartigen Umst\u00e4nde der Schutzvorkehrungen und der weiteren Konsequenzen, welche die Corona-Pandemie mit sich brachte, bedeuten eine wesentliche \u00c4nderung der Unterbringungsverh\u00e4ltnisse, sodass nicht von den \"normalen Verh\u00e4ltnissen\" ausgegangen werden konnte, weshalb der Rekurs nicht offensichtlich aussichtslos war. Aufgrund der fehlenden Rechtskenntnisse sowie der nicht als einfach zu qualifizierenden Rechtsfragen ist die Notwendigkeit des Beizugs einer Rechtsvertretung durch den Beschwerdef\u00fchrer f\u00fcr das Rekursverfahren zu bejahen (E. 6). Teilweise Gutheissung (UP/URB). Im \u00dcbrigen Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:34:54", "Checksum": "d67ccdbd2f136e8419bb5d2dc4d86baa"}