{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-11-02", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00246_2021-11-02.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221776&W10_KEY=13823159&nTrefferzeile=22&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "f87ae3df15809143c53f3d6f4118f090"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00246"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 02.11.2021  VB.2021.00246"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 02.11.2021  VB.2021.00246"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 02.11.2021  VB.2021.00246"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Familien\u00e4hnliche Wohngemeinschaft. Die fehlerhaft zugestellte Verf\u00fcgung gelangte dem Beschwerdef\u00fchrer zur Kenntnis und der dagegen erhobene Rekurs ist versp\u00e4tet (E. 1.3.3 f.). Es ist in tats\u00e4chlicher Hinsicht zu vermuten, dass eine unterst\u00fctzte Person, die mit nicht unterst\u00fctzten berufst\u00e4tigen Kindern, Eltern, einer Partnerin oder einem Partner zusammenlebt, mit diesen eine Wohngemeinschaft mit gemeinsamer Haushaltsf\u00fchrung bildet. Die entsprechende Tatsachenvermutung greift somit bei gemeinsamen Wohnungen von Personen mit engen famili\u00e4ren oder partnerschaftlichen Bindungen oder bei anderen besonderen Hinweisen. Keine solche Vermutung begr\u00fcndet ein Untermiet- oder Mietverh\u00e4ltnis f\u00fcr sich allein (E. 2.3.3). Die gelegentlichen Hilfeleistungen der drei Hausbewohner untereinander nehmen noch kein solches Ausmass an, dass deswegen von einem gemeinsam gef\u00fchrten Haushalt ausgegangen werden kann. Auch unter Ber\u00fccksichtigung der zus\u00e4tzlichen pflegerischen Hilfeleistungen im Zusammenhang mit dem Schulterunfall erscheint diese gegenseitige Unterst\u00fctzung doch noch im Rahmen einer Nachbarschaftshilfe (E. 2.3.4). Teilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:27:16", "Checksum": "d15c614be9bd371cd77caa25061ee45c"}