{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-11-10", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00261_2021-11-10.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221833&W10_KEY=13823159&nTrefferzeile=5&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "4ef472d46b9ae8fabfe556eda46798ea"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00261"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 10.11.2021  VB.2021.00261"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 10.11.2021  VB.2021.00261"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 10.11.2021  VB.2021.00261"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung (Aus- und Weiterbildung) | Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung zur Aus- und Weiterbildung? [Die Beschwerdef\u00fchrerin ist im Besitz eines ausl\u00e4ndischen Bachelorabschlusses. An einer ausserkantonalen Universit\u00e4t nahm sie an einem LL.M.-Studiengang teil. Um einen Bachelorlehrgang an einer Hochschule zu absolvieren, wurde ihr eine Aufenthaltsbewilligung zur Ausbildung erteilt. Aus ihrem Verl\u00e4ngerungsgesuch f\u00fcr die Aufenthaltsbewilligung ergab sich, dass sie f\u00fcr das Herbstsemester 2020 in einem anderen Fach der Hochschule eingeschrieben war; aus einer neu eingereichten Immatrikulationsbest\u00e4tigung ergab sich, dass sie nochmals in einem anderen Studiengang studierte. Die Vorinstanzen gelangten zum Schluss, es k\u00f6nne nicht von einer zielgerichteten Aus- und Weiterbildung ausgegangen werden.] Gem\u00e4ss Art. 27 Abs. 1 lit. d AIG k\u00f6nnen ausl\u00e4ndische Personen unter anderem zur Aus- oder Weiterbildung zugelassen werden, wenn sie die pers\u00f6nlichen Voraussetzungen f\u00fcr die vorgesehene Ausbildung erf\u00fcllen. Die pers\u00f6nlichen Voraussetzungen sind nach Art. 23 Abs. 2 VZAE namentlich dann nicht erf\u00fcllt, wenn es Hinweise darauf gibt, dass die Ausbildung in der Schweiz nur vorgeschoben ist, um eine Aufenthaltsbewilligung zu erschleichen. Personen \u00fcber dreissig Jahre wird nur unter besonderer Zur\u00fcckhaltung einer Aufenthaltsbewilligung zu Ausbildungszwecken erteilt (E. 2.2). Der Entscheid \u00fcber die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zu Aufenthaltszwecken erfolgt nach pflichtgem\u00e4ssem Ermessen (E. 2.3). Die Einreiseerlaubnis der Beschwerdef\u00fchrerin war mit der Bedingung verkn\u00fcpft, dass nach der Einreise eine definitive Immatrikulation erfolgen w\u00fcrde. Die Beschwerdef\u00fchrerin wurde vorab darauf hingewiesen, dass ein Studienwechsel nicht bewilligt w\u00fcrde (E. 3.1). Gem\u00e4ss Weisungen des SEM wird ein Wechsel der Fachrichtung w\u00e4hrend der Ausbildung nur in Ausnahmef\u00e4llen bewilligt. Zwischen- und Abschlusspr\u00fcfungen m\u00fcssen innert n\u00fctzlicher Frist abgelegt werden (E. 3.2). Der Beschwerdef\u00fchrerin h\u00e4tte sp\u00e4testens mit Aufnahme desStudiums an einer anderen Fakult\u00e4t klar sein m\u00fcssen, dass es sich um einen Studiengangwechsel handelt. Auch wenn ihr Forschungsinteresse breit gef\u00e4chert ist, l\u00e4sst die Tatsache, dass sie im urspr\u00fcnglich beabsichtigten Studium w\u00e4hrend eines Jahrs lediglich 6 ECTS erzielte, nicht auf ein zielorientiertes und speditives Vorgehen schliessen, da durchschnittlich im Rahmen eines Vollzeitstudiums an der Universit\u00e4t 30 ECTS pro Semester erreicht werden. Mit dem Einschreiben in den neuen Studiengang m\u00fcsste die \u00fcber 30-j\u00e4hrige Beschwerdef\u00fchrerin ihr Studium wieder von vorne beginnen (E. 3.3). Die Beschwerdef\u00fchrerin konnte nicht dartun, weshalb ihr ausnahmsweise ein Wechsel der Fachrichtung bewilligt werden m\u00fcsste (E. 3.4). \r\rAbweisung uP (E. 4.2). \rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:27:36", "Checksum": "87f034e79ea05d6b120be3ccd44711b2"}