{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-09-16", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00269_2021-09-16.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221605&W10_KEY=13823159&nTrefferzeile=96&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "24a524eb5f81ad00447538aa2b846e86"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00269"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16.09.2021  VB.2021.00269"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16.09.2021  VB.2021.00269"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16.09.2021  VB.2021.00269"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung | [Der Beschwerdegegner verweigerte der Beschwerdef\u00fchrerin 1 mit Verf\u00fcgung vom 31. M\u00e4rz 2020 die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung f\u00fcr den Kanton Z\u00fcrich im Wesentlichen wegen erheblichen F\u00fcrsorgebezugs und nicht absehbarer Abl\u00f6sung von der Sozialhilfe. Die Beschwerdef\u00fchrerin 1 ersuchte am 31. August 2020 um Wiedererw\u00e4gung und machte geltend, sie verf\u00fcge \u00fcber eine Arbeitszusicherung f\u00fcr eine Vollzeitanstellung als Serviceangestellte. Der Beschwerdegegner trat auf das Wiedererw\u00e4gungsgesuch nicht ein.] Die Beschwerdef\u00fchrerin 1 war in der Schweiz kaum bzw. in den letzten Jahren gar nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt erwerbst\u00e4tig und verf\u00fcgt \u00fcber entsprechend wenig Berufserfahrung. Die absolvierten beruflichen Integrationsmassnahmen liegen ebenfalls lange zur\u00fcck, und in j\u00fcngerer Zeit erbrachte Bem\u00fchungen um Aufnahme einer Erwerbst\u00e4tigkeit oder Verbesserung der diesbez\u00fcglichen Chancen sind nicht dargetan. Die fragliche Arbeitszusicherung vermag deshalb die negative Prognose weiterer Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit nicht entscheidend zu beeinflussen. Auch im zwischenzeitlich erfolgten \u00dcbertritt der Beschwerdef\u00fchrerin 2 von der ersten in die zweite Klasse der Primarstufe ist keine wesentliche \u00c4nderung des Sachverhalts zu erblicken, welche den Beschwerdegegner dazu verpflichtet h\u00e4tte, auf seine Verf\u00fcgung vom 31. M\u00e4rz 2020 zur\u00fcckzukommen (zum Ganzen E. 3).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:16:53", "Checksum": "07ba0af52a75297862e00c12ea45bfe3"}