{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-08-26", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00272_2021-08-26.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221551&W10_KEY=13823161&nTrefferzeile=30&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "77664cf65924a7d0ee8bbc83b6ad2bd5"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00272"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 26.08.2021  VB.2021.00272"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 26.08.2021  VB.2021.00272"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 26.08.2021  VB.2021.00272"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Anfechtung von Ausschreibungsunterlagen. Die Ausschreibung eines Auftrags kann selbst\u00e4ndig angefochten werden. Da sich oft keine klare Trennung zwischen Ausschreibung und Unterlagen ergibt, wird es - nicht zuletzt aus prozess\u00f6konomischen Gr\u00fcnden \u2013 als zul\u00e4ssig erachtet, R\u00fcgen nicht nur gegen die Ausschreibung, sondern auch betreffend die Ausschreibungsunterlagen vorzubringen (E. 2.1). Wie die Eignungskriterien werden auch die Zuschlagskriterien von der Vergabebeh\u00f6rde entsprechend den Anforderungen des jeweiligen Auftrags festgelegt und in der Ausschreibung bzw. in den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegeben. Sie werden von der Vergabebeh\u00f6rde entsprechend den Anforderungen des jeweiligen Auftrags festgelegt. Bei den Zuschlagskriterien handelt es sich um Merkmale, die ein Angebot in mehr oder minder hohem Mass besitzt und die ein Abw\u00e4gen des wirtschaftlichen Werts erm\u00f6glichen. Der Vergabebeh\u00f6rde steht bei der Festlegung der Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung ein weiter Ermessensspielraum zu, sie ist jedoch verpflichtet, dabei der Art der Beschaffung Rechnung zu tragen. Je einfacher und standardisierter eine Leistung ist, desto h\u00f6her f\u00e4llt in der Regel die Gewichtung des Preiskriteriums aus (E. 3.2). Die Gewichtung der Zuschlagskriterien erweist sich als rechtm\u00e4ssig (E. 3.3). Die Vergabebeh\u00f6rde legt die f\u00fcr den jeweiligen Auftrag erforderlichen Eignungskriterien anhand objektiver Merkmale fest und bestimmt die zu erbringenden Nachweise. Die Kriterien m\u00fcssen sich grunds\u00e4tzlich auf die ausgeschriebene Leistung beziehen, weshalb nur solche Eignungsnachweise verlangt werden d\u00fcrfen, die im Hinblick auf die verlangte Leistung erforderlich sind. Demgem\u00e4ss sind hinsichtlich der Eignungskriterien an alle Anbietenden dieselben Anforderungen zu stellen und d\u00fcrfen Eignungskriterien nicht so festgelegt und angewendet werden, dass sie keinen Wettbewerb unter den Anbietenden zulassen. Verlangt die Vergabebeh\u00f6rde Labels oder Zertifikate, hat sie auch alternative,gleichwertige Nachweise zuzulassen (E. 4.2).\r\rAbweisung, soweit Eintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:25:33", "Checksum": "f66120458a8347e06d09c2cdcc7b1c23"}