{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-11-24", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00276_2022-11-24.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222861&W10_KEY=13823148&nTrefferzeile=32&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c84ace5b07c315d574da3a3feac0604e"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00276"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 24.11.2022  VB.2021.00276"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 24.11.2022  VB.2021.00276"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 24.11.2022  VB.2021.00276"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Tierversuche | Bewilligungsf\u00e4higkeit von Tierversuchen [Das Veterin\u00e4ramt bewilligte auf Antrag der kantonalen Tierversuchskommission (KTVK) Tierversuche an Zebrafinken. Eine Kommissionminderheit erhob dagegen Rekurs und Beschwerde.] Die zur Aus\u00fcbung des Beh\u00f6rdenbeschwerderechts vorausgesetzte Mindestzahl von drei gemeinsam handelnden Beh\u00f6rdenmitgliedern muss auch bei \u00c4nderung der Zusammensetzung der KTVK im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung Bestand haben, wobei es sich aber nicht zwingend um die urspr\u00fcnglich rekurrierenden Beh\u00f6rdenmitglieder handeln muss (E. 1.2). Kognition des Verwaltungsgerichts (E. 2). Ausgestaltung der streigegenst\u00e4ndlichen Tierversuche (E. 3). Bewilligungsvoraussetzungen (E. 4). Bedeutung der Einsch\u00e4tzung der KTVK bei Pr\u00fcfung der Unerl\u00e4ssslichkeit von Tierversuchen und der Interessenabw\u00e4gung zwischen zu erwartendem Erkenntnisgewinn und Belastung der Versuchstiere (E. 4.5).  Keine entscheidrelevante Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes (E. 5.1) und des rechtlichen Geh\u00f6rs (E. 5.2). Die Tierversuche streben \"neue Kenntnisse \u00fcber grundlegende Lebensvorg\u00e4nge\" bei Zebrafinken an, was einem im Grundsatz anerkannten Versuchsziel entspricht (E. 6). Gemessen am gegenw\u00e4rtigen Stand des Wissens und der technologischen M\u00f6glichkeiten ist der Tierversuch so belastungsarm wie m\u00f6glich konzipiert (E. 7). Die Belastung der Tiere und der erwartbare Kenntnisgewinn sind zu gewichten und anschliessend gegeneinander abzuw\u00e4gen (E. 8). Die vorinstanzliche Einsch\u00e4tzung der Belastung ist nicht rechtsfehlerhaft (E. 9). Offengelassen, ob die Vorinstanz zu Recht einen tiefgreifenden Eingriff ins Erscheinungsbild der Tiere verneinte (E. 10.3). Keine \u00fcberm\u00e4ssige Instrumentalisierung der Versuchstiere (E. 10.4). Den zul\u00e4ssigen Tierversuchszielen kommt unterschiedliches Gewicht zu (E. 11.1). F\u00fcr Versuche mit sehr schwerer Belastung der Versuchstiere im Bereich der Grundlagenforschung ist die Schwelle sehr hoch anzusetzen (E. 11.5.1). Die Belastung der Tiere h\u00e4tte lediglich zumErkenntnisgewinn aus den konkreten Versuchen, nicht dem Gesamtprojekt ins Verh\u00e4ltnis gesetzt werden d\u00fcrfen (E. 11.5.3). Es fehlen konkrete Erwartungen an eine sp\u00e4tere klinische Verwertbarkeit der Erkenntnisse (E. 11.5.4). Der wissenschaftliche Nutzen der Tierversuche wurde demnach zu hoch gewichtet (E. 11.6), womit das Tierschutzinteresse \u00fcberwiegt (E. 12). Keine Parteientsch\u00e4digung an die mit ihrer Beh\u00f6rdenbeschwerde obsiegende Kommissionsminderheit (E. 13). \r\rGutheissung und Verweigerung der Bewilligung.\r\rAbweichende Meinung einer Kammerminderheit und des Gerichtsschreibers."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:41:33", "Checksum": "7b62aed678957d0dc7968f2fe435bd8b"}