{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-07-21", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00282_2021-07-21.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221457&W10_KEY=13823161&nTrefferzeile=92&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "76c64d60bb16007410410a1ca459b38e"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00282"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 21.07.2021  VB.2021.00282"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 21.07.2021  VB.2021.00282"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 21.07.2021  VB.2021.00282"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Vergabe von Bauingenieurleistungen f\u00fcr den Bau einer neuen Schulanlage: Bewertung des mit 30% gewichteten Zuschlagskriteriums \"Auftrags-/Projektanalyse\". Nach der Gerichtspraxis muss f\u00fcr die Anbietenden aufgrund der Ausschreibungsunterlagen erkennbar sein, welche Aspekte eines Angebots f\u00fcr dessen Bewertung wesentlich sind (vgl. \u00a7 13 Abs. 1 SubmV, insbesondere lit. m). Dies ist vorliegend durch die Bekanntgabe der Nachweise in der Ausschreibung samt Erl\u00e4uterungen in Form von Fragestellungen ohne Weiteres gegeben. Abgesehen davon verlangt das Transparenzgebot nach der Praxis des Verwaltungsgerichts nicht zwingend eine vorg\u00e4ngige Bekanntgabe von Unterkriterien oder Kategorien, welche bloss der Konkretisierung der publizierten Kriterien dienen. Werden solche Angaben in den Ausschreibungsunterlagen gemacht, so sind sie bei der Bewertung verbindlich. Die nachtr\u00e4gliche \u00c4nderung oder Einf\u00fchrung von Zuschlagskriterien ist demzufolge ausgeschlossen (E.4.3.1). Hinweise darauf, dass die Vergabebeh\u00f6rde ein zus\u00e4tzliches Beurteilungskriterium eingef\u00fchrt h\u00e4tte, ergeben sich vorliegend keine. Gegenteiliges kann auch nicht aus dem Vorgehen abgeleitet werden, besondere Inputs mit Zusatzpunkten zu honorieren. Wie aus dem Bewertungsschema ersichtlich, hat die Beschwerdegegnerin die Angebote als Erstes anhand der drei bekanntgegebenen Fragestellungen bewertet und allf\u00e4llige Bonuspunkte separat aufgef\u00fchrt. Die besonderen Inputs h\u00e4tten jedoch auch innerhalb der drei Nachweise bzw. Fragestellungen bewertet werden k\u00f6nnen. Wenn die Vergabebeh\u00f6rde diese indes als ausserhalb des dort zu Bewertenden, aber dennoch zu Ber\u00fccksichtigenden erachtete, lag dieses Vorgehen bei der Bewertung in ihrem Ermessen und stellte keine unzul\u00e4ssige Schaffung eines neuen Bewertungskriteriums dar (E.4.3.2). Das Vorgehen ist entgegen der Beschwerdef\u00fchrerin auch nicht als Verstoss gegen die im Submissionsrecht zentralen Gebote der Gleichbehandlung und Transparenz zu werten (E.4.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:17:39", "Checksum": "7ca29e208f3338f9edf9563012e583cc"}