{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-09-02", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00295_2021-09-02.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221570&W10_KEY=13823161&nTrefferzeile=23&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "ebd713b6b932ccd2009fd29f13e482fd"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00295"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 02.09.2021  VB.2021.00295"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 02.09.2021  VB.2021.00295"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 02.09.2021  VB.2021.00295"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zulassung zum Schuldienst | [Die Beschwerdef\u00fchrerin wurde im Jahr 2015 im Hinblick auf die anstehende Kantonalisierung ihres Anstellungsverh\u00e4ltnisses verpflichtet, f\u00fcr eine Zulassung zur Lehrt\u00e4tigkeit im Fach Schwimmen in der Z\u00fcrcher Volksschule die Ausbildung zur Schwimminstruktorin bis 31. Juli 2018 erfolgreich zu absolvieren, wogegen sie erfolglos rekurrierte; nach Eintritt der Rechtskraft des betreffenden Entscheids ersuchte sie im Fr\u00fchjahr 2019 unter Hinweis auf eine Schulterverletzung, die sie am Abschluss der Ausbildung hindere, um Zulassung zur Lehrt\u00e4tigkeit auch ohne die Ausbildung als Schwimminstruktorin absolviert zu haben.] Ein neues Gesuch um Zulassung zum Schuldienst kann jederzeit eingereicht werden, wobei der Beschwerdegegner zu dessen Behandlung nur verpflichtet ist, wenn sich die Rechtslage oder die tats\u00e4chlichen Umst\u00e4nde seit dem ersten Entscheid wesentlich ge\u00e4ndert haben (E. 3.1).  Offengelassen, ob die Beschwerdef\u00fchrerin die behauptete Schulterverletzung schon im ersten Verfahren h\u00e4tte vorbringen k\u00f6nnen (E. 3.3).  Das eingereichte \u00e4rzliche Zeugnis vermag einen wesentlich ge\u00e4nderten Sachverhalt nicht hinreichend darzutun (E. 3.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:25:40", "Checksum": "f8564af4bdcf60781fcfc7ee155f538d"}