{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-02-23", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00328_2022-02-23.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222153&W10_KEY=13823156&nTrefferzeile=80&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a94bef9431c12cfc33449208d0744be5"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00328"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 23.02.2022  VB.2021.00328"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 23.02.2022  VB.2021.00328"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 23.02.2022  VB.2021.00328"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA | Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA nach jahrelanger Erwerbslosigkeit und Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit. Beschwerdegr\u00fcnde und Kognition des Verwaltungsgerichts (E. 1.1). Die anwaltlich verfasste Beschwerde l\u00e4sst teilweise eine substanziierte Auseinandersetzung mit den vorinstanzlichen Erw\u00e4gungen vermissen und gen\u00fcgt damit nur bedingt dem Begr\u00fcndungserfordernis (E. 1.2). Freiz\u00fcgigkeitsrechtliche Verbleiberechte: Die nur zu Beginn ihres Aufenthalts f\u00fcr wenige Wochen arbeitst\u00e4tige bulgarische Beschwerdef\u00fchrerin hat ihre Arbeitnehmereigenschaft bereits vor Jahren verloren, sofern ihre kurzfristigen Arbeitseins\u00e4tze \u00fcberhaupt geeignet waren, ihr die freiz\u00fcgigkeitsrechtliche Arbeitnehmereigenschaft zu verschaffen (E. 2.2.2). Eine dauernde Arbeitsunf\u00e4higkeit ist nicht nachgewiesen und der Verlust der Arbeitnehmereigenschaft w\u00e4re selbst bei insk\u00fcnftiger Zusprechung einer IV-Rente weit vor dem invalidisierenden Ereignis eingetroffen (E. 2.2.3 f.). Ein Aufenthalt zur erwerbslosen Wohnsitznahme f\u00e4llt bereits aufgrund fehlender finanzieller Mittel ausser Betracht (E. 2.2.5). Sodann ist der zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht kaum integrierten und jahrelang sozialhilfeabh\u00e4ngigen Beschwerdef\u00fchrerin eine R\u00fcckkehr in ihr Heimatland zuzumuten (E. 2.2.6) und kann die Aufenthaltsbewilligung mangels freiz\u00fcgigkeitsrechtlicher Bleiberechte und aufgrund des erf\u00fcllten Aufenthaltszwecks widerrufen werden (E. 2.2.7). Aufgrund der jahrelangen und vorwerfbaren Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit hat die Beschwerdef\u00fchrerin auch den Widerufsgrund der Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit gesetzt, womit ein Anspruch auf Erteilung der Niederlassungsbewilligung ungeachtet der Erf\u00fcllung der zeitlichen Voraussetzungen entf\u00e4llt (E. 3). Keine konventionsrechtlich gesch\u00fctzten Beziehungen (E. 4). Kein nacheheliches Aufenthaltsrecht und keine Zulassung als Rentnerin aufgrund des gesetzten Widerrufsgrunds der Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit bzw. fehlender finanzieller Mittel. Eine Verwarnung erscheint weder erforderlich noch sinnvoll(E. 5).\rAusgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen (E. 6.1) und Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Prozessf\u00fchrung zufolge offensichtlicher Aussichtslosigkeit (E. 6.2).\rRechtsmittelbelehrung (E. 6).\r\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:31:55", "Checksum": "faaaebc2b667238c5437fbae4c3716b9"}