{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-04-12", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00346_2023-04-12.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223168&W10_KEY=13823145&nTrefferzeile=84&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "004027914a10ccd1df13b4ae449f1d4f"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00346"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 12.04.2023  VB.2021.00346"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 12.04.2023  VB.2021.00346"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 12.04.2023  VB.2021.00346"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Widerruf der Niederlassungsbewilligung des Rekurrenten 1 | [Widerruf der Niederlassungsbewilligung: Der Beschwerdef\u00fchrer ist mehrfach straff\u00e4llig geworden, verschuldet und hat jahrelang Sozialhilfe bezogen.]  Es durfte auf die Anh\u00f6rung der Kinder verzichtet werden, da das \u00f6ffentliche Interesse an der Wegweisung des Beschwerdef\u00fchrers ungeachtet des schweren Eingriffs in das Recht auf Familie \u00fcberwiegt (E. 2). Es liegt kein sogenannter Dualismus vor, die Migrationsbeh\u00f6rden sind f\u00fcr eine allf\u00e4llige Wegweisung zust\u00e4ndig. Da eine Freiheitsstrafe von \u00fcber einem Jahr vorliegt, ist der Widerrufsgrund offenkundig erf\u00fcllt (E. 3). Die Freiheitsstrafe von 36 Monaten, die Art der Delikte (Anlassdelikte), den Deliktzeitraum von \u00fcber 10 Jahren, die bestehende R\u00fcckfallgefahr und die mehrfache Begehung von Straftaten lassen auf ein erhebliches migrationsrechtliches Verschulden schliessen. Dementsprechend besteht ein \u00f6ffentliches Interesse an der Wegweisung des Beschwerdef\u00fchrers, welches durch die Schuldenwirtschaft und Sozialhilfebezug noch erh\u00f6ht wird (E. 4). Dem Beschwerdef\u00fchrer fehlt die Bereitschaft, die geltende Rechtsordnung zu respektieren und die \u00f6ffentliche Sicherheit nicht weiter zu gef\u00e4hrden. Die aufenthaltsbeendende Massnahme erweist sich im Lichte einer Gesamtbetrachtung als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 5). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:45:47", "Checksum": "76bd0e500b682d2e46514bee00060128"}