{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-07-21", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00354_2021-07-21.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221458&W10_KEY=13823161&nTrefferzeile=91&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "7817ee8e429bf48245f3a46a1db6b5e6"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00354"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 21.07.2021  VB.2021.00354"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 21.07.2021  VB.2021.00354"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 21.07.2021  VB.2021.00354"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baustopp | [Dem Bauherrn wurde die vorzeitige Baufreigabe f\u00fcr erste Arbeiten (Abbruch, Aushub, etc.) erteilt. Die neue \u00dcberbauung ist unter Bedingungen und Auflagen rechtskr\u00e4ftig bewilligt. Vor BRG ist nun die im Anzeigeverfahren bewilligte Projekt\u00e4nderung zur Erf\u00fcllung der Auflagen strittig. In diesem Verfahren beantragten die rekurrierenden Nachbarn die Nichtgew\u00e4hrung der Aufhebung der aufschiebenden Wirkung bzw. die Einstellung der Bauarbeiten (Baustopp). Diesen Zwischenentscheid zogen sie mit Beschwerde an das VGr weiter. Die vorzeitige Baufreigabe ist unangefochten geblieben.] Ob die Voraussetzungen zur Erteilung der vorzeitigen Baufreigabe im Sinn von  \u00a7 326 PBG erf\u00fcllt waren, ist nicht Verfahrensgegenstand. Folglich braucht der Frage, ob das im Zeitpunkt der Baufreigabe h\u00e4ngige Rekursverfahren bez\u00fcglich Projekt\u00e4nderungsbewilligung dieser entgegengestanden h\u00e4tte, nicht nachgegangen zu werden. Ebenso wenig ist damit dem Vorwurf nachzugehen, die Baufreigabe h\u00e4tte nicht ohne vorg\u00e4ngigen Entscheid des Baurekursgerichts erteilt werden d\u00fcrfen. Aus demselben Grund, und nachdem kein entsprechendes Gesuch gestellt worden war, musste die Vorinstanz auch das Vorliegen von Gr\u00fcnden f\u00fcr einen Entzug der aufschiebenden Wirkung nicht von Amtes wegen pr\u00fcfen (E.4.4). Die streitgegenst\u00e4ndliche Projekt\u00e4nderung betrifft die Umgebungsplanung und damit h\u00f6chstens indirekt die sich momentan in Gang befindlichen Abbruch- und Aushubarbeiten. Wenn die Beschwerdef\u00fchrenden bef\u00fcrchten, die Ausf\u00fchrung der Arbeiten k\u00f6nne sich negativ pr\u00e4judizierend auf die weitere Beurteilung der Projekt\u00e4nderung auswirken, so ergeben sich daf\u00fcr keine \u00fcberzeugenden Anhaltspunkte. Ein Baustopp im Sinn von \u00a7 327 Abs. 2 PBG erweist sich als nicht erforderlich (E.5.3).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:17:41", "Checksum": "1533308e1ccf891471ca39f29088d9a2"}