{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-09-02", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00360_2021-09-02.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221575&W10_KEY=13823161&nTrefferzeile=19&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "9a22ea5ad937021f302c2b5717b3f39a"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00360"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 02.09.2021  VB.2021.00360"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 02.09.2021  VB.2021.00360"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 02.09.2021  VB.2021.00360"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nichtbestehen einer Modulpr\u00fcfung und Ausschluss aus dem Studium | [Die Beschwerdef\u00fchrerin wurde nach dem Nichtbestehen der von zu Hause aus (online) durchgef\u00fchrten Wiederholungspr\u00fcfung im Kurs \"Statistik 2\" vom weiteren Studium ausgeschlossen. Sie wendet dagegen ein, w\u00e4hrend der Pr\u00fcfung eine Panikattacke erlitten zu haben.] Mit Blick auf die Chancengleichheit und den Grundsatz von Treu und Glauben kann ein Grund, der die Pr\u00fcfungsf\u00e4higkeit einer Pr\u00fcfungskandidatin bzw. eines Pr\u00fcfungskandidaten aufhebt oder beeintr\u00e4chtigt, nach Abgabe der Pr\u00fcfung und erst recht nach Bekanntgabe der Resultate grunds\u00e4tzlich nicht mehr vorgebracht werden, es sei denn, die gepr\u00fcfte Person konnte den massgeblichen Hinderungsgrund aus objektiver Sicht und unverschuldet nicht fr\u00fcher geltend machen (E. 2.3). Hier geriet die Beschwerdef\u00fchrerin durch eine pl\u00f6tzlich aufgetretene Panikattacke w\u00e4hrend der Pr\u00fcfung im Kurs \"Statistik 2\" unter erheblichen psychischen Druck, woraus sich eine Pr\u00fcfungsunf\u00e4higkeit ergab. Dass sie diesen Umstand nicht bereits w\u00e4hrend der betreffenden Pr\u00fcfung, sondern erst unmittelbar danach meldete, ohne ein \u00e4rztliches Zeugnis einzureichen oder ausdr\u00fccklich ein Annullationsgesuch zu stellen, kann ihr angesichts der besonderen Umst\u00e4nde (Online-Pr\u00fcfung von zu Hause aus; Wiederholungspr\u00fcfung, Einnahme eines sedierenden Medikaments etc.) nicht vorgeworfen werden (zum Ganzen E. 2.4 ff.).  Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:17:13", "Checksum": "caf6ef1ccd73168ac541fc22e7dc218b"}