{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-07-14", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00366_2022-07-14.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222525&W10_KEY=13823151&nTrefferzeile=92&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "55c0ee04ebf67e8fdc189897f5a3518e"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00366"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 14.07.2022  VB.2021.00366"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 14.07.2022  VB.2021.00366"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 14.07.2022  VB.2021.00366"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verzicht auf Unterschutzstellung/Inventarentlassung | Interessenabw\u00e4gung; Teilerhalt. Dem \u00f6ffentlichen Interesse an der Erhaltung eines Denkmalschutzobjekts mittleren Schutzgrades stehen verschiedene Interessen gegen\u00fcber. Die Interessen sind gegeneinander abzuw\u00e4gen (E. 5.1). Die integrale Unterschutzstellung der Siedlung w\u00fcrde die Erstellung von mehr und in umweltrechtlicher Hinsicht verbessertem preiswertem Wohnraum verunm\u00f6glichen. Somit durfte die Vorinstanz die sehr grossen Interessen an einer Neubaum\u00f6glichkeit st\u00e4rker gewichten als das grosse Interesse an der vollst\u00e4ndigen Erhaltung einer in geringem bis mittlerem Grad schutzw\u00fcrdigen Wohnsiedlung (E. 5.4.1).  Zu einem anderen Ergebnis f\u00fchrt die Interessenabw\u00e4gung hinsichtlich der Unterschutzstellung des Kopfbaus des Streitobjekts. Der Kopfbau verf\u00fcgt entsprechend den \u00fcberzeugenden Ausf\u00fchrungen im Gutachten der Denkmalpflege \u00fcber einen relativ hohen Situationswert. Zudem legt er \u2013 auch ohne den Erhalt der Zeilenbauten \u2013 eigenst\u00e4ndig Zeugnis ab f\u00fcr die Anf\u00e4nge des Neuen Bauens im Kontext des genossenschaftlichen Siedlungsbaus. Der Grad der Schutzw\u00fcrdigkeit des Kopfbaus des Streitobjekts ist \u2013 aufgrund der Kombination von Eigenwert und Situationswert \u2013 relativ hoch. Mit einer Inventarentlassung der Zeilenbauten l\u00e4sst sich den einer Unterschutzstellung entgegenstehenden \u00f6ffentlichen und privaten Interessen weitgehend entsprechen. Im Hinblick auf den Kopfbau wiegen letztere mithin nicht derart schwer, als dass sie das grosse \u00f6ffentliche Interesse am Erhalt eines Schutzobjekts mit einer mittelgradigen Schutzw\u00fcrdigkeit \u2013 geschweige denn einer relativ hochgradigen Schutzw\u00fcrdigkeit wie hier \u2013 \u00fcberwiegen w\u00fcrden (E. 5.4.2).  Teilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:13:47", "Checksum": "34054f8ff8e88a0df2afe023e1ffec51"}