{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-02-10", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00375_2022-02-10.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222123&W10_KEY=13823157&nTrefferzeile=5&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "b1fec5158d60b645bbb617a8cf8fc815"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00375"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 10.02.2022  VB.2021.00375"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 10.02.2022  VB.2021.00375"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 10.02.2022  VB.2021.00375"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Erschliessung. Werden Bauarbeiten w\u00e4hrend l\u00e4ngerer Zeit unterbrochen, kann ihre Beendigung innert n\u00fctzlicher Frist befohlen werden (E. 4.2). F\u00fcr die Bestimmung der Zufahrtsart ist das voraussichtliche Verkehrsaufkommen aufgrund der Nutzung mit Wohneinheiten gem\u00e4ss den Ausgangswerten in Anhang 1 VErV massgebend. Andere Nutzweisen werden nach Massgabe des voraussichtlichen Verkehrsaufkommens in Wohneinheiten umgerechnet. Hierbei m\u00fcssen auch in absehbarer Zeit zu erwartende Nutzungen ber\u00fccksichtigt werden (E. 5.2). Die Erschliessungsstrasse gen\u00fcgt den zu erwartenden Wohneinheiten (E. 5.3). Bei Stichstrassen ist ein Wendeplatz oder eine Wendem\u00f6glichkeit notwendig (E. 6.2). Nach geltender Rechtsprechung kann die Kanalisationseingabe ohne Weiteres auflagegem\u00e4ss vor Baubeginn eingereicht werden (E. 9.2). Verletzt ein Grundeigent\u00fcmer ohne Einwilligung des Nachbarn eine privatrechtliche Bauvorschrift, so kann ihm der betroffene Nachbar das Bauen gerichtlich verbieten lassen. Er hat hierzu indes den privatrechtlichen Prozessweg und nicht den verwaltungsrechtlichen Weg zu beschreiten. Solche (bauhindernden) Dienstbarkeiten sind im Baubewilligungsverfahren grunds\u00e4tzlich nicht zu ber\u00fccksichtigen, es sei denn, der Inhalt der Dienstbarkeit decke sich mit einer Beschr\u00e4nkung, welche auch aufgrund des \u00f6ffentlichen Baurechts ohnehin besteht (E. 10.2). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:31:42", "Checksum": "207fdef3466a10266304d1ebe5d15ace"}