{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-12-01", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00386_2021-12-01.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221870&W10_KEY=13823158&nTrefferzeile=58&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "3b6aeacca72390740d16e06cab4c1fed"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00386"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 01.12.2021  VB.2021.00386"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 01.12.2021  VB.2021.00386"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 01.12.2021  VB.2021.00386"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung | [Die Beschwerdef\u00fchrerin wurde wegen Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit und \u00dcberschuldung rechtskr\u00e4ftig aus der Schweiz weggewiesen. Sie ersucht um Anpassung der urspr\u00fcnglichen Verf\u00fcgung bzw. um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung.] Die urspr\u00fcngliche Verf\u00fcgung des Migrationsamts weist keine derart schwerwiegenden materiellen Fehler auf, die allenfalls ein gest\u00fctzt auf Art. 29 BV ausnahmsweises Zur\u00fcckkommen auf die Verf\u00fcgung rechtfertigen w\u00fcrde (E. 2.5.1). Das Migrationsamt war nicht gehalten, auf das neue Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gest\u00fctzt auf das menschenrechtliche Privatleben einzutreten, nachdem es bereits eine Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitspr\u00fcfung vorgenommen hat und die Beschwerdef\u00fchrerin nicht aufzeigt, dass und inwiefern sich die Situation seit dem Erlass der urspr\u00fcnglichen Verf\u00fcgung ver\u00e4ndert haben soll (E. 2.5.2). In der Unterst\u00fctzungszusage ihrer Kinder ist keine neue wesentliche Tatsache zu sehen. Es ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht davon auszugehen, dass die Beschwerdef\u00fchrerin zuk\u00fcnftig schuldenfrei bzw. ohne die Unterst\u00fctzung durch die Sozialhilfe wird leben k\u00f6nnen (E. 2.5.3).   Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:28:16", "Checksum": "4d8ecd8bd00c0690a47e016b0a35f0f2"}