{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-07-09", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00394_2021-07-09.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221423&W10_KEY=13823162&nTrefferzeile=13&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5584c74051032522c1fd45c240fdc792"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00394"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 09.07.2021  VB.2021.00394"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 09.07.2021  VB.2021.00394"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 09.07.2021  VB.2021.00394"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe. [K\u00fcrzung des Grundbedarfs um 10 % f\u00fcr zwei Monate mangels Einreichung eines Originalkontoauszugs.] Die Feststellungsbegehren des Beschwerdef\u00fchrers sind nur insofern zu behandeln, als deren Inhalt auch f\u00fcr die Beurteilung des (Haupt-)Antrags auf Aufhebung des angefochtenen Entscheids von Belang ist. Inwiefern ihnen daneben eine eigenst\u00e4ndige Bedeutung zuk\u00e4me, ist nicht ersichtlich (E. 1.4). Dem Verwaltungsgericht kommen keine Aufsichtsfunktionen gegen\u00fcber Gemeinden und Bezirksbeh\u00f6rden zu (E. 1.5). Mit \u00a7 18 SHG besteht eine gesetzliche Grundlage f\u00fcr Sozialbeh\u00f6rden, nicht nur zu Beginn, sondern auch \u2013 in Verbindung mit \u00a7 33 SHV \u2013 w\u00e4hrend eines bereits laufenden Unterst\u00fctzungsverh\u00e4ltnisses, von den betroffenen Personen die Einreichung von die Einkommens- und Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse belegenden Dokumenten \u2013 wie namentlich eines Kontoauszugs \u2013 auch im Original zu verlangen. Sozialbeh\u00f6rden k\u00f6nnen sich zwar mit Kopien oder mit elektronischen Versionen von solchen Originaldokumenten begn\u00fcgen. Von den unterst\u00fctzten Personen selber angefertigte Kontoausz\u00fcge, wie sie der Beschwerdef\u00fchrer einreichte, m\u00fcssen sie als Entscheidgrundlage demgegen\u00fcber nicht akzeptieren (E. 3.2.2). F\u00fcr Sozialbeh\u00f6rden ist bei der Pr\u00fcfung von Kontoausz\u00fcgen sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenseite von Bedeutung. Zun\u00e4chst l\u00e4sst sich so die Bed\u00fcrftigkeit bzw. die Rechtm\u00e4ssigkeit des Bezugs sicherzustellen, indem Einnahmen von anderer Seite ausgeschlossen werden k\u00f6nnen. Andererseits bestehen f\u00fcr unterst\u00fctzte Personen zwar keine Vorgaben, wie sie den ihr zugesprochenen Grundbedarfsbetrag im Detail auszugeben haben. Eine geradezu zweckwidrige Verwendung ist indes nicht zul\u00e4ssig und kann mit einer Leistungsk\u00fcrzung sanktioniert werden. Dabei kann der Umstand, dass unterst\u00fctzte Personen Leistungen zweckwidrig verwenden und dennoch nicht in finanzielle N\u00f6te hinsichtlich der lebensnotwendigen Ausgaben geraten, auch ein Indiz f\u00fcr anderweitige, nicht deklarierte Einnahmen darstellen (E. 3.2.3).Die Auskunftspflicht unterst\u00fctzter Personen ger\u00e4t regelm\u00e4ssig mit deren von Art. 13 BV gesch\u00fctzten Privatsph\u00e4re in Konflikt. Mindestens im vorliegenden Fall sind indes die Voraussetzungen von Art. 36 Abs. 1\u20133 BV zur Einschr\u00e4nkung dieses Grundrechts erf\u00fcllt (E. 3.2.4). Soweit sich der Beschwerdef\u00fchrer auf den Vertrauensschutz gem\u00e4ss Art. 9 BV berufen wollte, mangelte es hierf\u00fcr an einer gen\u00fcgenden Vertrauensgrundlage (E. 3.2.5). Abweisung der Gesuche des Beschwerdef\u00fchrers um Gew\u00e4hrung der unentgeltlichen Prozessf\u00fchrung und Rechtsverbeist\u00e4ndung wegen Aussichtslosigkeit bzw. mangels Notwendigkeit (E. 4.2).\r\rAbweisung, soweit Eintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:24:11", "Checksum": "68de8b0a37a28849579055183ea5c67d"}