{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-01-19", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00402_2023-01-19.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222961&W10_KEY=13823147&nTrefferzeile=36&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "527e1a17b2b4837aa987f5ac2d6494a1"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00402"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19.01.2023  VB.2021.00402"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19.01.2023  VB.2021.00402"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19.01.2023  VB.2021.00402"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Auflage, bei inventarisierter Kernzonenbaute die geplanten Ersatzfenster mit aussenliegenden Sprossen zu versehen (Auslegung und Anwendung der BZO). Die Art und die Gestaltung von Fenstern bestimmt das \u00e4ussere Erscheinungsbild eines Geb\u00e4udes grunds\u00e4tzlich in hohem Masse mit, was beim vorliegenden Geb\u00e4ude - insbesondere angesichts der zahlreichen Fenster - der Fall ist. Im Inventar wird zudem die klare Gliederung der Fassaden durch die Rechteckfenster hervorgehoben. Schliesslich ist die Bedeutung von Sprossen in der Denkmalpflege zur Erhaltung der fr\u00fcheren Optik der Bauten notorisch und im \u00dcbrigen grunds\u00e4tzlich unbestritten. Ebenfalls anerkannt ist, dass eine die traditionelle Machart repr\u00e4sentierende Feingliederung der Fenster mit gleichzeitiger Unterbrechung der Sonnenspiegelung grunds\u00e4tzlich am besten durch aussenliegende Sprossen erreicht werden kann (E. 4.1). Die Auffassung der Gemeinde, den Begriff der Orts\u00fcblichkeit in der Kernzone an der historischen Bausubstanz und damit an der traditionellen Bauweise zu messen, ist nicht willk\u00fcrlich, sondern folgerichtig (E. 4.2). Zwar ist es der Baubewilligungsbeh\u00f6rde nicht gelungen, aufzuzeigen, dass in der Vergangenheit in der Kernzone in Bezug auf die Gestaltung und Materialisierung der Fenster eine einheitliche Praxis bestand. Doch ist nicht belegt, dass die Gemeinde in st\u00e4ndiger Praxis vom Gesetz abweicht und insbesondere nicht gewillt ist, ihre rechtswidrige Praxis aufzugeben. Bei dieser Sachlage kann sich der Beschwerdef\u00fchrer nicht auf den Grundsatz der Gleichbehandlung im Unrecht berufen (E. 4.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:43:15", "Checksum": "8148f5ddcd9c01e766cc953d99a80560"}