{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-02-29", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00428_2024-02-29.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223866&W10_KEY=13823138&nTrefferzeile=38&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c8a8a1e8f7947b2df75be286d496afd1"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00428"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 29.02.2024  VB.2021.00428"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 29.02.2024  VB.2021.00428"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 29.02.2024  VB.2021.00428"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Tierschutz | [Gegen die Tierhalterin besteht seit 2016 ein teilweises Tierhalteverbot, wonach die Halterin h\u00f6chstens sechs Katzen, welche \u00fcber f\u00fcnf Monate alt sind, und die Katzenwelpen eines Wurfs halten oder betreuen darf. Mit Verf\u00fcgung vom 20. Oktober 2020 versch\u00e4rfte das VETA das Tierhalteverbot dahingehend, dass die Tierhalterin nur noch eine weibliche Katze halten oder betreuen d\u00fcrfe, die chirurgisch unkastriert sei. Zur Begr\u00fcndung f\u00fchrte das VETA an, die Tierhalterin habe wiederholt gegen das vorbestehende teilweise Tierhalteverbot verstossen, indem sie mehrere W\u00fcrfe gleichzeitig gehalten habe. Ausserdem habe sie zwei kranke Tiere verkauft, wobei sie entweder in Verletzung ihrer tierhalterlichen Sorgfaltspflicht den schlechten Gesundheitszustand nicht bemerkt oder es pflichtwidrig unterlassen habe, die Tiere tier\u00e4rztlich behandeln zu lassen. Die Tierhalterin bestreitet die Vorw\u00fcrfe.] Tierschutzrechtliche Anforderungen an die Haltung von Hauskatzen (E. 4.1 f.). M\u00f6gliche Massnahmen gegen Missst\u00e4nde in der Tierhaltung und Anordnungsvoraussetzungen (E. 4.3 f.). Im Licht des von den Vorinstanzen erhobenen Sachverhalts lassen sich nur wenige der gegen\u00fcber der Tierhalterin erhobenen Vorw\u00fcrfe erh\u00e4rten, welche der hier umstrittenen tierschutzrechtlichen Massnahme zugrunde liegen (E. 2.3): Die Tierhalterin hat 2019 und 2020 je einmal mehr als einen Wurf Katzenwelpen gleichzeitig gehalten, wobei die sich \u00fcberschneidenden W\u00fcrfe im Jahr 2019 darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren waren, dass den Muttertieren das Verh\u00fctungsmittel w\u00e4hrend eines Spitalaufenthalts der Tierhalterin nicht korrekt verabreicht worden war (E. 6.1, 6.4 und E. 6.6). Dass die nach dem Verkauf erkrankten Katzen bereits w\u00e4hrend der Haltung durch die Beschwerdef\u00fchrerin besorgniserregende Krankheitssymptome aufgewiesen h\u00e4tten, aus denen zu folgern w\u00e4re, dass diese den Tieren nicht die tierschutzrechtlich gebotene Beobachtung oder Versorgung h\u00e4tte zukommen lassen, ist nicht erstellt (E. 6.2). Die Voraussetzungen f\u00fcr die Anordnungeiner tierschutzrechtlichen Massnahme sind angesichts der (wenigen) erstellten tierschutzrechtlichen Verst\u00f6sse der Tierhalterin und der konkreten Umst\u00e4nde nicht gegeben (E. 7). \r\rTeilweise Gutheissung, soweit auf die Beschwerde eingetreten wird."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:55:15", "Checksum": "2935e75b47dded264702cc5f82bc01ba"}