{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-05-05", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00432_2022-05-05.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222356&W10_KEY=13823154&nTrefferzeile=33&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "2f948a1fd97b010498089219d20db1ac"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00432"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 05.05.2022  VB.2021.00432"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 05.05.2022  VB.2021.00432"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 05.05.2022  VB.2021.00432"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Zufahrt f\u00fcr acht Wohneinheiten; Abgrabungen; nebenbestimmungsweise Behebung von M\u00e4ngeln. Entgegen der Vorinstanz kommt es vorliegend mit Blick auf die Verkehrssicherheit nicht in Frage, im Sinn von \u00a7 11 Abs. 1 ZN geringere Anforderungen zu stellen, auch wenn es sich mit Blick auf das Gef\u00e4lle auf dem Baugrundst\u00fcck durchaus um eine steile Hanglage im Sinn von lit. a handelt. Gegen ein Abweichen von den Anforderungen f\u00e4llt n\u00e4mlich entscheidend ins Gewicht, dass es sich bei dieser Zufahrt f\u00fcr acht Wohneinheiten und ihre Besucherinnen und Besucher bzw. Zubringerinnen und Zubringer um den einzigen behindertentauglichen Zufahrtsweg handelt (E. 6). Hinsichtlich der Abgrabungen sind erhebliche Anpassungen des Untergeschosses, der \u00e4usseren Fussg\u00e4ngerf\u00fchrung sowie potenziell auch des ersten Obergeschosses notwendig. Zu diesem Zweck sind abge\u00e4nderte Pl\u00e4ne erforderlich (E. 7.1).  Durch Nebenbestimmungen wie Auflagen k\u00f6nnen mithin lediglich untergeordnete M\u00e4ngel eines Baugesuchs behoben werden. Die M\u00f6glichkeit, nach \u00a7 321 Abs. 1 PBG vorzugehen, entf\u00e4llt, wenn die M\u00e4ngel eine wesentliche Projekt\u00e4nderung bzw. eine konzeptionelle \u00dcberarbeitung des Projekts erfordern. (...) In Kombination erscheinen die genannten M\u00e4ngel (zu geringe Breite der Zufahrtsstrasse, wesentlich zu grosse Abgrabungen) \u2013 deren Behebung sich auf die von den Beschwerdef\u00fchrerinnen ebenfalls ger\u00fcgte Einordnung der Baute auswirkt \u2013 jedenfalls dergestalt, dass sie nicht nebenbestimmungsweise behoben werden k\u00f6nnen (E. 8).  Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:34:38", "Checksum": "0dc5d74efb504bd132bad6a6cb891654"}