{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-04-06", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00467_2022-04-06.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222263&W10_KEY=13823154&nTrefferzeile=92&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e280bee5ab7f4fe6e943f4c7e9e60259"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00467"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 06.04.2022  VB.2021.00467"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 06.04.2022  VB.2021.00467"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 06.04.2022  VB.2021.00467"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Widerruf der Niederlassungsbewilligung / Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung | Widerruf der Niederlassungsbewilligung  [Umstritten ist, ob die Niederlassungsbewilligung der Beschwerdef\u00fchrerin aufgrund der T\u00e4uschung der Beh\u00f6rden zu widerrufen ist.] Kognition des Verwaltungsgerichts (E. 1). Der Widerruf einer Niederlassungsbewilligung wegen falscher Angaben im Bewilligungsverfahren setzt voraus, dass Tatsachen vorliegen, welche der Migrationsbeh\u00f6rde bei Erteilung der Niederlassungsbewilligung noch nicht bekannt gewesen sind (E. 2.1).  Hier verschwieg die Beschwerdef\u00fchrerin den mit der Pr\u00fcfung der Erteilung ihrer Niederlassungsbewilligung betrauten Beh\u00f6rden, dass sie und ihr Ehemann noch w\u00e4hrend des Pr\u00fcfungszeitraums ein Scheidungsbegehren beim Bezirksgericht eingereicht hatten. Dieses wurde zwar vor Erteilung der Niederlassungsbewilligung wieder zur\u00fcckgezogen, hingegen wurde f\u00fcnf Monate nach Erteilung der Bewilligung ein erneutes Scheidungsbegehren gestellt, welches schliesslich zur rechtskr\u00e4ftigen Scheidung f\u00fchrte (E.2.2).  Durch das Verschweigen der bestehenden Scheidungsabsichten gegen\u00fcber den schweizerischen Beh\u00f6rden hat die Beschwerdef\u00fchrerin einen Widerrufsgrund gesetzt. Die eheliche Gemeinschaft der Beschwerdef\u00fchrerin dauerte mehr als drei Jahre und hat auch ihr Verhalten ansonsten zu keinerlei Klagen Anlass gegeben, weshalb ihr das Migrationsamt zu Recht eine Aufenthaltsbewilligung in Aussicht gestellt hat. Da die Beschwerdef\u00fchrerin bei diesem Ergebnis nicht aus der Schweiz weggewiesen wird, erweist sich der Widerruf der Niederlassungsbewilligung als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig.  Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:14:54", "Checksum": "44f80e4f17c3746b131af9d8128bddcd"}