{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-03-31", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00475_2022-03-31.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222235&W10_KEY=13823156&nTrefferzeile=7&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "03bae9a58ed807920713d96e0a1626f1"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00475"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 31.03.2022  VB.2021.00475"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 31.03.2022  VB.2021.00475"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 31.03.2022  VB.2021.00475"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nichtverl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung | [Der Beschwerdef\u00fchrer, ein 1980 geborener nigerianischer Staatsangeh\u00f6riger, erhielt eine Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib bei seiner Ehefrau, die Schweizer B\u00fcrgerin ist. Nachdem er an Schizophrenie erkrankte, griff er seine Ehefrau an und befindet sich nun auf Anordnung des Strafgerichts in einer station\u00e4ren Massnahme] Die eheliche Gemeinschaft bestand weniger als drei Jahre (E. 3.3). Angesichts einer relevanten R\u00fcckfallgefahr ist von einem gewichtigen \u00f6ffentlichen Interesse an der Wegweisung des Beschwerdef\u00fchrers auszugehen (E. 5.6). Der Beschwerdef\u00fchrer leidet an einer schweren Form einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie, die seit 15 Jahren im Kern therapieresistent ist. W\u00fcrde die Krankheit des Beschwerdef\u00fchrers nicht weiterbehandelt, k\u00e4me es zu einer Gef\u00e4hrdung von sich selber und anderen Personen, Gewaltdelikte im sozialen Umfeld w\u00e4ren wahrscheinlich (E. 5.8). Eine zuverl\u00e4ssige psychiatrische Versorgung des Beschwerdef\u00fchrers ist in Nigeria nicht realistisch. Die soziale Wiedereingliederung in Nigeria ist stark gef\u00e4hrdet. Aus diesem Grund \u00fcberwiegen die privaten Interessen des Beschwerdef\u00fchrers an einem weiteren Aufenthalt in der Schweiz, zumal er bei engmaschiger Betreuung eine geringe Gefahr f\u00fcr die Gesellschaft darstellt (E. 5.9). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:33:30", "Checksum": "276ad3291f105744bbeb7b28ca98622e"}