{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-08-25", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00482_2021-08-25.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221549&W10_KEY=13823161&nTrefferzeile=45&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "18b25cbc4e11946e121673f8d0fcd924"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00482"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 25.08.2021  VB.2021.00482"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 25.08.2021  VB.2021.00482"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 25.08.2021  VB.2021.00482"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung | Bewilligungsverweigerung wegen mutwilliger Schuldenwirtschaft / Beweislast und Mitwirkungspflicht / Verwarnung. Beweislast und Mitwirkungspflicht in Bezug auf die Schuldenwirtschaft: Von einem ernsthaft um die Regulierung seiner Schulden bem\u00fchten Schuldner kann verlangt werden, dass er zumindest \u00fcber den Bestand, die Herkunft und die Entwicklung seiner Schulden Auskunft geben kann (E. 1.2). Das mangelhafte Legalverhalten des Beschwerdef\u00fchrers vermag vorliegend keinen Widerrufsgrund zu begr\u00fcnden, ist aber bei der Interessenabw\u00e4gung zu ber\u00fccksichtigen (E. 2.2 und 3.2). Bewilligungsverweigerung wegen mutwilliger Schuldenwirtschaft: Der Beschwerdef\u00fchrer hat sich auch nach seiner letzten Verwarnung kaum ernsthaft um eine Regulierung seiner Schulden bem\u00fcht und lediglich unter dem Druck der drohenden Wegweisung bei einer Schuldnerberatung angemeldet. Soweit es in der Vergangenheit \u00fcberhaupt zu R\u00fcckzahlungen von Schulden gekommen ist, ist dies ganz \u00fcberwiegend auf vollzogene Lohnpf\u00e4ndungen und nicht auf freiwillige Leistungen des Beschwerdef\u00fchrers zur\u00fcckzuf\u00fchren. Eine massgebliche Einschr\u00e4nkung seiner Erwerbsf\u00e4higkeit ist weder belegt noch substanziiert dargelegt worden, weshalb nicht ersichtlich ist, weshalb es ihm bis heute nicht gelungen ist, ohne weitere Neuverschuldung seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Damit ist von einer mutwilligen Schuldenwirtschaft auszugehen (E. 2.3). Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit der Bewilligungsverweigerung: Eine Bewilligungsverweigerung rechtfertigt sich mit Blick auf die jahrzehntelange Landesanwesenheit des Beschwerdef\u00fchrers, den Reintegrationsh\u00fcrden in seiner Heimat, seiner inzwischen weiter verfestigten Beziehung zu seiner Partnerin und seinen j\u00fcngsten Bem\u00fchungen um eine Regulierung seiner Schulden bzw. zur Erzielung eines existenzsichernden Einkommens derzeit knapp nicht, weshalb er lediglich zu verwarnen ist (E. 3). Die Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung an den Beschwerdef\u00fchrer steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das SEM (E.4).\rDa der Beschwerdef\u00fchrer nur aufgrund von Noven obsiegt, besteht keine Veranlassung zur Neuregelung der vorinstanzlichen Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen. Ausgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (E. 5).\rDa die Beschwerde zum Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung kaum Erfolgsaussichten gehabt h\u00e4tte und nachfolgende Aufwendungen durch die zuzusprechende Parteientsch\u00e4digung gedeckt erscheinen, ist das Gesuch um unentgeltliche Rechtsvertretung abzuweisen, soweit dieses nicht gegenstandslos geworden ist. Hingegen ist das Gesuch um unentgeltliche Prozessf\u00fchrung zu bewilligen (E. 6).\rRechtsmittelbelehrung (E. 7).\r\rTeilweise Gutheissung und Verwarnung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:25:16", "Checksum": "17daed01ed182f0785319b64ddc99053"}