{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2021-07-29", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00499_2021-07-29.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=221490&W10_KEY=13823161&nTrefferzeile=64&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c0eeb961807b06c455df88307a011da9"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00499"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 29.07.2021  VB.2021.00499"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 29.07.2021  VB.2021.00499"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 29.07.2021  VB.2021.00499"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Massnahmen nach Gewaltschutzgesetz | Massnahmen nach Gewaltschutzgesetz. [Von der Haftrichterin abgewiesene Begehren um Erl\u00e4uterung und Berichtigung eines von ihr gef\u00e4llten Urteils betreffend Verl\u00e4ngerung von Schutzmassnahmen.] Gegen die Abweisung eines Erl\u00e4uterungs- und/oder Berichtigungsbegehrens ist dasjenige Rechtsmittel zul\u00e4ssig, welches gegen die zugrundeliegende Anordnung gegeben gewesen w\u00e4re (E. 1). Abgesehen von der ger\u00fcgten Geh\u00f6rsverletzung ergeben sich aus der Eingabe des Beschwerdef\u00fchrers an die Haftrichterin keinerlei Anhaltspunkte, dass er damit mehr als die blosse Erl\u00e4uterung und Berichtigung ihres Urteils betreffend Schutzmassnahmen anbegehrte, n\u00e4mlich auch Beschwerde gegen dieses Urteil erheben wollte. Der Eingabe mangelte es damit an einem Beschwerdewillen des Beschwerdef\u00fchrers, weshalb sie, wenn sie denn von der Haftrichterin weitergeleitet worden w\u00e4re, vom Verwaltungsgericht auch nicht als Beschwerde entgegenzunehmen gewesen w\u00e4re. Weshalb die Haftrichterin die Eingabe entgegen ihrer Ank\u00fcndigung nicht an das Verwaltungsgericht weiterleitete, ist nicht klar. Der Beschwerdef\u00fchrer kam ihr indes gleichsam zuvor, indem er im Rahmen seiner Beschwerde gegen die Verf\u00fcgung der Haftrichterin betreffend Erl\u00e4uterung und Berichtigung darauf verwies. Wenn der Beschwerdef\u00fchrer damit nun \u2013 mindestens subeventualiter \u2013 beantragt, das Verwaltungsgericht m\u00f6ge seine fr\u00fchere Eingabe an die Haftrichterin (ebenfalls) als Beschwerde gegen das Urteil betreffend Schutzmassnahmen behandeln, ist darauf nicht einzutreten (E. 2.2). Die Haftrichterin wies die Begehren um Erl\u00e4uterung und Berichtigung zu Recht ab; das fragliche Dispositiv ist klar, vollst\u00e4ndig, eindeutig und widerspruchsfrei. In der Sache ist das Urteil der Haftrichterin nach dem Gesagten nicht zu beurteilen (E. 4.2.1 und 4.2.2). Auch anl\u00e4sslich eines im Anschluss an einen Entscheid gestellten Erl\u00e4uterungs- oder Berichtigungsbegehrens muss ein Gesuch um Gew\u00e4hrung der unentgeltlichen Prozessf\u00fchrung gestellt werden. Mangels eines solchen war dieHaftrichterin somit nicht verpflichtet, die Gew\u00e4hrung der unentgeltlichen Prozessf\u00fchrung zu pr\u00fcfen, und durfte sie dem Beschwerdef\u00fchrer in Konsequenz des \u2013 zu Recht \u2013 abgewiesenen Erl\u00e4uterungs- und Berichtigungsbegehrens die Verfahrenskosten auferlegen (E. 4.2.3). Abweisung des Gesuchs des Beschwerdef\u00fchrers um Gew\u00e4hrung der unengeltlichen Prozessf\u00fchrung f\u00fcr das Beschwerdeverfahren wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit (E. 5).\r\rAbweisung, soweit Eintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:24:53", "Checksum": "9ce40b5e5bd700063ccb6355a48d7787"}