{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-02-10", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00502_2022-02-10.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222121&W10_KEY=13823157&nTrefferzeile=7&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "b332ff2215c2d76224a52ff04a6661d3"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00502"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 10.02.2022  VB.2021.00502"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 10.02.2022  VB.2021.00502"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 10.02.2022  VB.2021.00502"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nichtgenehmigung von Pl\u00e4nen zur Auflagenerf\u00fcllung | Frage der Befangenheit des Vorsitzenden der betreffenden vorinstanzlichen Abteilung sowie der Erf\u00fcllung von Auflagen im Zusammenhang mit einer geplanten Aufstockung eines unter Schutz stehenden Wohnhauses. Soweit sich die Beschwerde gegen einen selbst\u00e4ndig er\u00f6ffneten vorinstanzlichen Zwischenentscheid richtet, mit welchem das vor Vorinstanz gestellte Ausstandsbegehren betreffend einen ihrer Vorsitzenden abgelehnt wurde, ist darauf nicht einzutreten (E. 1.2.1). Der Rekursentscheid erweist sich nicht als nichtig (E. 1.2.2). Die zur Auflagenerf\u00fcllung eingereichten Pl\u00e4ne sowie das Farb- und Materialkonzept weisen nicht den von der Denkmalpflege mit Auflagen zur Baubewilligung gem\u00e4ss den (unangefochten gebliebenen) Gesamtverf\u00fcgungen aus den Jahren 2017 und 2019 geforderten Massstab bzw. Detaillierungsgrad auf. Diesen Unterlagen sind - entgegen der Beschwerdef\u00fchrerin - die verlangten Angaben auch sonst nicht zu entnehmen. Der Schluss von Beschwerdegegner und Vorinstanz, die Auflagen seien damit nicht erf\u00fcllt worden, erweist sich als nicht rechtsverletzend (E. 4). Sodann ist auch ihr Schluss nicht zu beanstanden, das eingereichte Farb- und Materialkonzept sei mit Blick auf die Frage der Einordnung zu \u00fcberarbeiten (E. 5). Abweisung soweit Eintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:31:40", "Checksum": "044c8a3f2356bef9d612208f411f84c8"}