{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-08-24", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00525_2022-08-24.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222579&W10_KEY=13823151&nTrefferzeile=44&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1ae0645c652dcfafdb7c4ce9d4538867"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00525"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 24.08.2022  VB.2021.00525"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 24.08.2022  VB.2021.00525"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 24.08.2022  VB.2021.00525"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: Anrechnung freiwilliger Zuwendungen Dritter und hypothetischen Einkommens. Die Beschwerdef\u00fchrerin erhielt von ihrer Schwester ein pauschales monatliches Entgelt von Fr. 500.- f\u00fcr die Betreuung von deren beiden Kindern, womit sie den Fehlbetrag f\u00fcr ihre \u00fcber den Mietzinsrichtlinien liegende Wohnungsmiete beglich. Die Beschwerdegegnerin rechnete diese Zahlungen als freiwillige Zuwendungen Dritter im Unterst\u00fctzungsbudget als Einnahmen an, worauf die Beschwerdef\u00fchrerin mitteilte, die Zahlungen seien nur geleistet worden, da sie dem Irrtum unterlegen sei, diese abzugsfrei f\u00fcr die Wohnungsmiete verwenden zu d\u00fcrfen und die Kinderbetreuung erfolge k\u00fcnftig unentgeltlich. Die Beschwerdegegnerin rechnete den Betrag weiterhin als monatliche Einnahmen an, obwohl die Beschwerdef\u00fchrerin mehrmals geltend machte, diesen nicht mehr zu erhalten. Regelm\u00e4ssig erbrachte freiwillige Leistungen sind anzurechnen, wenn sie f\u00fcr eine im Unterst\u00fctzungsbudget enthaltene Ausgabenposition ausgerichtet werden (E. 5.2). Das Betreuungsentgelt hatte keinen offensichtlichen Gelegenheitscharakter, schien l\u00e4ngerfristig geplant gewesen zu sein und finanzierte \u00fcberh\u00f6hte Mietkosten, weshalb die Anrechnung der Leistungen zumindest in den Monaten, in welchen sie effektiv geleistet wurden, statthaft war (E. 5.3). Dar\u00fcber hinausgehend machte die Beschwerdef\u00fchrerin ver\u00e4nderte Verh\u00e4ltnisse geltend. Die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens wurde im Entscheid der Beschwerdegegnerin weder erw\u00e4hnt noch konkludent erfasst. F\u00fcr eine belastende Verf\u00fcgung tr\u00e4gt grunds\u00e4tzlich die Verwaltung die Beweislast. Ist aus bekannten Tatsachen nach der Lebenserfahrung der Schluss zu ziehen, dass ein Sozialhilfeempf\u00e4nger beispielsweise nicht deklarierte Eink\u00fcnfte erzielte, obliegt es diesem, die Vermutung durch den Gegenbeweis oder die Erweckung erheblicher Zweifel an der Vermutung umzust\u00fcrzen (E. 6.2). Sollte eine regelm\u00e4ssige Anrechnung eines hypothetischen Einkommens f\u00fcr von der Beschwerdef\u00fchrerin effektivget\u00e4tigte und unentgeltliche Kinderbetreuung erfolgen, w\u00e4re dies von der Beschwerdegegnerin unter entsprechender W\u00fcrdigung der Bem\u00fchungen der Beschwerdef\u00fchrerin zur Umstossung der Vermutungsfolge zu verf\u00fcgen gewesen. Die Sache ist deshalb zu weiterer Sachverhaltsabkl\u00e4rung und zu neuem Entscheid an die Beschwerdegegnerin zur\u00fcckzuweisen (E. 6.3). \r\rKein Anspruch auf eine m\u00fcndliche Anh\u00f6rung (E. 3). Indem sich die Vorinstanz in keiner Weise betreffend die weitere Anrechnung unter Geltendmachung ver\u00e4nderter Verh\u00e4ltnisse \u00e4usserte, kam sie ihrer Begr\u00fcndungspflicht ungen\u00fcgend nach (E. 6.4.2).\r\rTeilweise Gutheissung, R\u00fcckweisung zur erg\u00e4nzenden Abkl\u00e4rung und neuem Entscheid. Im \u00dcbrigen Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:37:59", "Checksum": "4117b640fa519736ce4794fed88187c9"}