{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-02-03", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00529_2022-02-03.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222098&W10_KEY=13823157&nTrefferzeile=21&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1f1064c3da5acb3a999c5866426fb289"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00529"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 03.02.2022  VB.2021.00529"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 03.02.2022  VB.2021.00529"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 03.02.2022  VB.2021.00529"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: Auflagen zur Teilnahme an einem Arbeitsprogramm und zur Einreichung von Unterlagen. Vor dem 1. April 2020 verf\u00fcgte Weisungen sind noch nach altem Verfahrensrecht selbst\u00e4ndig anfechtbar (E. 1.2). Streitwertberechnung anhand der angedrohten K\u00fcrzung der wirtschaftlichen Hilfe (E. 1.3).  Die Verpflichtung von Sozialhilfebez\u00fcgern zur Teilnahme an Integrations- und Besch\u00e4ftigungsprogrammen ist im Allgemeinen eine zumutbare Massnahme, die geeignet ist, die Lage der gesuchstellenden Person zu verbessern (E. 2.2). Grunds\u00e4tzlich k\u00f6nnen nur gesundheitliche Gr\u00fcnde, die Unvereinbarkeit einer Arbeit mit der Menschenw\u00fcrde, die \u00dcberforderung einer Person am angebotenen Arbeitsplatz oder Betreuungsaufgaben eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Arbeitsintegrationsprogramm als (teilweise) unzumutbar erscheinen lassen (E. 2.3). Von Sozialhilfebez\u00fcgern darf verlangt werden, dass sie eine Arbeit annehmen, welche nicht ihren W\u00fcnschen entspricht und ihr F\u00e4higkeits- und Fertigkeitsniveau unterschreitet (E. 3.2).  Die Beschwerdef\u00fchrerin darf verpflichtet werden, zwecks Erf\u00fcllung ihrer Auskunfts- und Meldepflicht eine monatliche Abrechnung ihrer Eink\u00fcnfte und Spesen als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin einer GmbH einzureichen, welche vom Inhaber der GmbH unterzeichnet ist (E. 4).  Der Anspruch auf Akteneinsicht erstreckt sich nicht auf ein Dokument, das nicht bei den Akten liegt und nicht entscheidrelevant ist (E. 5.2).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:31:21", "Checksum": "9f9d6488bdbc066342380436b0a80204"}