{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-04-26", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00596_2022-04-26.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222310&W10_KEY=13823154&nTrefferzeile=58&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a0566238ced80d891f98c44e5ed285eb"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00596"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 26.04.2022  VB.2021.00596"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 26.04.2022  VB.2021.00596"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 26.04.2022  VB.2021.00596"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Familiennachzug | [Abweisung Familiennachzugsgesuch und Widerruf der Niederlassungsbewilligung: Der Beschwerdef\u00fchrer ist zum dritten Mal verheiratet. W\u00e4hrend der zweiten Ehe hat er mit seiner heutigen Ehefrau ein Kind gezeugt. Er ersucht um Nachzug seiner Ehefrau und des gemeinsamen Kindes. Umstritten ist, ob es sich bei den zwei ersten Ehen um Scheinehen gehandelt hat.] Der Sachverhalt l\u00e4sst sich hinreichend anhand der erg\u00e4nzten Akten beurteilen, weshalb weder eine m\u00fcndliche Verhandlung noch eine Zeugenbefragung durchzuf\u00fchren ist (E. 2).  Sowohl bei der ersten Ehe des Beschwerdef\u00fchrers als auch bei der zweiten liegen gewichtige Indizien daf\u00fcr vor, dass diese ausschliesslich aus ausl\u00e4nderrechtlichen Motiven geschlossen wurden. Die Verl\u00e4ngerungen der Aufenthaltsbewilligung des Beschwerdef\u00fchrers und die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung erfolgten unter falschen Angaben (E. 4).  Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung erweist sich trotz guter Integration als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Damit entf\u00e4llt auch die Grundlage f\u00fcr den Nachzug der Ehefrau und des gemeinsamen Kindes (E. 5)."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:34:05", "Checksum": "e667fa8d3a4e6ab9b2acc2ecd912e6aa"}