{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-03-31", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00623_2022-03-31.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222234&W10_KEY=13823156&nTrefferzeile=8&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1c292a3f0ac4ff42d38b1bc0f9188fc1"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00623"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 31.03.2022  VB.2021.00623"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 31.03.2022  VB.2021.00623"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 31.03.2022  VB.2021.00623"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausschluss aus dem Studium | [Die Beschwerdef\u00fchrerin bestand im Sommer 2020 zwei Wiederholungspr\u00fcfungen in Kursen nicht, welche Teil von Pflichtmodulen bilden, und wurde infolge Aussch\u00f6pfens der Repetitionsm\u00f6glichkeiten vom Bachelorstudium ausgeschlossen.] Dem Antrag auf Durchf\u00fchrung einer m\u00fcndlichen Verhandlung ist nicht zu entsprechen (E.2.1). Die Pr\u00fcfungskorrektur erscheint nachvollziehbar; der Geh\u00f6rsanspruch der Beschwerdef\u00fchrerin wurde nicht verletzt (E. 4). Es lag in der Eigenverantwortung der Beschwerdef\u00fchrerin, sich rechtzeitig \u00fcber die Ausgestaltung der Pr\u00fcfung zu informieren. Gerade mit Blick darauf, dass sie die letzte Unterrichtsstunde vor der Pr\u00fcfung verpasst hatte, durfte die Beschwerdef\u00fchrerin nicht einfach darauf vertrauen, dass die Pr\u00fcfung tats\u00e4chlich so ausgestaltet sein werde, wie es die Dozentin noch zu Beginn des Semesters (vage) anget\u00f6nt hatte (E. 5.2.2). Die - den Studierenden nicht bekannt gegebene - irrt\u00fcmlich erfolgte Pr\u00fcfungszeitverl\u00e4ngerung um 10 Minuten, liesse sich nur dadurch (fair) ausgleichen, dass die Pr\u00fcfungen derjenigen Studierenden, welche die L\u00f6sungen nach Ablauf der offiziellen Pr\u00fcfungsdauer abgegeben haben, als nicht bestanden gewertet w\u00fcrden, oder in ihrem Fall zumindest ein Punkteabzug vorgenommen w\u00fcrde. Hiervon profitierte die Beschwerdef\u00fchrerin jedoch nicht (E. 5.2.3). Die nachtr\u00e4gliche Herabsetzung der Maximalpunktzahl einer Pr\u00fcfung ist grunds\u00e4tzlich nicht zu beanstanden, wenn sie - wie hier - nicht zu einer Verzerrung der Leistungsbeurteilung einzelner Kandidaten f\u00fchrt (E. 5.3.2). Die Vorinstanz ging schliesslich zu Recht davon aus, dass bei der strittigen Pr\u00fcfung gem\u00e4ss Pr\u00fcfungsbeschrieb die L\u00f6sungswege nicht mit abgegeben werden mussten; die Ausgestaltung fr\u00fcherer Pr\u00fcfungen vermag keine sch\u00fctzenwerten Erwartungen bei Pr\u00fcfungskandidatinnen und -kandidaten zu wecken (E. 5.3.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:33:29", "Checksum": "0d602e2b851076f038d821e24351f7ad"}