{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-01-11", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00627_2024-01-11.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223768&W10_KEY=13823140&nTrefferzeile=11&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "64cc6addaad6703085cc16a82d5f092f"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00627"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11.01.2024  VB.2021.00627"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11.01.2024  VB.2021.00627"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11.01.2024  VB.2021.00627"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung Mobilfunkantenne | Erstellung einer Mobilfunk-Antennenanlage mit adaptiven Antennen (ohne Anwendung eines Korrekturfaktors). Nichteintreten auf diverse Antr\u00e4ge (E. 2). Auf eine m\u00fcndliche Verhandlung kann verzichtet werden (E. 3). Die Berechnung nach dem Worst-Case-Szenario ist zul\u00e4ssig. Dadurch wird gerade nicht auf die als tatsachenwidrig beanstandeten Pr\u00e4missen (dass adaptive Antennen weniger strahlen w\u00fcrden als konventionelle und nur in eine Richtung senden w\u00fcrden) abgestellt. Die Beschwerdef\u00fchrenden beziehen sich damit auf den Korrekturfaktor. Ein solcher wurde jedoch von der Mobilfunkbetreiberin nicht geltend gemacht bzw. beantragt und ist daher nicht Gegenstand der angefochtenen Bewilligung und folglich auch nicht des Rechtsmittelverfahrens (E. 6). Berechnungen an zus\u00e4tzlichen OMEN sind nicht erforderlich (E. 7). Das Bundesgericht hat das BAFU wiederholt darauf aufmerksam gemacht, die zur Kl\u00e4rung der M\u00e4ngel bereits im Jahr 2019 verlangte gesamtschweizerische \u00dcberpr\u00fcfung der QS-Systeme nun rasch durchzuf\u00fchren. In seinen j\u00fcngsten Entscheiden ging es jedoch noch immer vom Funktionieren der QS-Systeme aus (E. 8). Das Bundesgericht hat mehrfach und auch unl\u00e4ngst wieder best\u00e4tigt, dass die in der Praxis gem\u00e4ss den bestehenden Messempfehlungen durchgef\u00fchrten Abnahmemessungen dem Stand der Technik entsprechen (E. 9). Eine Verletzung des Vorsorgeprinzips bzw. von Art. 11, Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 USG liegt nicht vor (E. 10). Abweisung, soweit eintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:54:10", "Checksum": "1c0d7609cae66b930de6b2c56863566a"}