{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-05-24", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00645_2022-05-24.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222487&W10_KEY=13823152&nTrefferzeile=95&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "4ebe69fe37152f5505edafb6307af531"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00645"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 24.05.2022  VB.2021.00645"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 24.05.2022  VB.2021.00645"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 24.05.2022  VB.2021.00645"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Frage der Zul\u00e4ssigkeit einer Auflage im Fall einer (erheblichen) \u00dcberschreitung der Geb\u00e4udeh\u00f6he. Vorliegend wurde eine \u00dcberschreitung der zul\u00e4ssigen Geb\u00e4udeh\u00f6he an zwei Fassaden eines projektierten Geb\u00e4udes festgestellt, und zwar um 2,75 respektive 1,8 m (E. 3.1). Dieser baurechtliche Mangel muss schon in Anbetracht seines Ausmasses bzw. Gewichts als gewichtiger bzw. nicht ohne besondere Schwierigkeiten behebbarer Mangel im Sinn von \u00a7 321 Abs. 1 PBG qualifiziert werden. Dessen Behebung macht eine konzeptionelle \u00dcberarbeitung des Projekts erforderlich (E. 3.2.2). Die von der Beschwerdegegnerin statuierte Auflage - es seien abge\u00e4nderte Pl\u00e4ne einzureichen - ist nicht konkretisiert, sondern vielmehr v\u00f6llig offen. Zur M\u00e4ngelbehebung sind hier verschiedene M\u00f6glichkeiten denkbar, wobei etwa auch die Vorinstanz von zwei verschiedenen Varianten ausgeht (E. 3.2.3). Verschiedene im Bauentscheid im Zusammenhang mit der Pr\u00fcfung der Einordnung erw\u00e4hnte Elemente w\u00fcrden sodann bei einem neu auszuarbeitenden Projekt wegfallen. Die \u00e4sthetischen Auswirkungen der M\u00e4ngelbehebung sind gegenw\u00e4rtig nicht beurteilbar (E. 3.2.4). Eine nebenbestimmungsweise Heilung des festgestellten Mangels kommt nicht infrage (E. 3.3).  Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:14:12", "Checksum": "a338a29731753ba4782d6a540b261fc6"}