{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-05-05", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00646_2022-05-05.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222335&W10_KEY=13823154&nTrefferzeile=38&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e7fed41388b12fa1148c0ea59cf555a9"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00646"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 05.05.2022  VB.2021.00646"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 05.05.2022  VB.2021.00646"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 05.05.2022  VB.2021.00646"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Vorentscheid | Vorentscheid: Strittig ist, ob im Rahmen einer allf\u00e4lligen Neu\u00fcberbauung die Erschliessung neu \u00fcber den an das Baugrundst\u00fcck angrenzenden Wendehammer einer Quartierstrasse vorgenommen werden kann, welche sich auf dem Gebiet der Nachbargemeinde befindet. Die Feinerschliessung von Grundst\u00fccken erfolgt im Rahmen von Quartierpl\u00e4nen, welche im amtlichen Verfahren vom Gemeindevorstand aufgestellt werden. Dabei ist grunds\u00e4tzlich jede politische Gemeinde des Kantons Z\u00fcrich auf ihrem Territorium  allein f\u00fcr die Erschliessungsfragen zust\u00e4ndig. Nur wenn die sinnvolle Begrenzung des Beizugsgebiets Land in zwei oder mehreren Gemeinden erfordert, ist in allen betroffenen Gemeinden das Verfahren einzuleiten. Nachdem die Feinerschliessung der streitbetroffenen Grundst\u00fccke bereits vor vielen Jahren mittels Quartierplan geregelt und bewilligt wurde, ist davon auszugehen, dass eine ausreichende Erschliessung vorliegt. Das dem rechtskr\u00e4ftig festgesetzten und genehmigten privaten Quartierplan zugrunde liegende Erschliessungskonzept ist nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung f\u00fcr den einzelnen Grundeigent\u00fcmer und das Gemeinwesen verbindlich. Wenn die Vorinstanz den angefochtenen Beschluss, mit welchem die Vorfrage abschl\u00e4gig beantwortet wurde, als nicht zu beanstanden beurteilt hat, erweist sich dieser Entscheid als rechtm\u00e4ssig.  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:34:31", "Checksum": "e6a4ba71237fc4bdd7458f42cefe5496"}