{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-07-28", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00661_2022-07-28.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222551&W10_KEY=13823151&nTrefferzeile=71&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "871d80f6656f98c00e318b420ed28296"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00661"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 28.07.2022  VB.2021.00661"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 28.07.2022  VB.2021.00661"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 28.07.2022  VB.2021.00661"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Versetzung in eine Sicherheitszelle | Versetzung in eine Sicherheitszelle. Die Modalit\u00e4ten der ausl\u00e4nderrechtlichen Haft sind im Lichte des Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsgrundsatzes auszugestalten und d\u00fcrfen nicht weitergehen, als es der Haftzweck unabdingbar erfordert. Die Administrativhaft dient in erster Linie dazu, den Ausl\u00e4nder bis zum Verlassen des Landes festzuhalten und so sicherzustellen, dass er sich den Beh\u00f6rden zur Verf\u00fcgung h\u00e4lt. Einschr\u00e4nkungen rechtfertigen sich \u00fcber den mit der Haft notwendigerweise verbundenen Sicherungszweck hinaus nur aus Erfordernissen des Anstaltsbetriebs oder bei konkreten Sicherheitsbedenken (E. 2.2). Bei der Anordnung von Isolationshaft auf unbestimmte Zeit handelt es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in die pers\u00f6nliche Freiheit. Dies umso mehr im Rahmen der ausl\u00e4nderrechtlichen Haft, wo die Isolationshaft angesichts der ansonsten relativ freien Haftbedingungen regelm\u00e4ssig eine gr\u00f6ssere Einschr\u00e4nkung bedeutet als in Vollzugsanstalten f\u00fcr Strafgefangene (E. 3.1). Vorliegend drohte keine Dritt- sondern lediglich eine Selbstgef\u00e4hrdung (E. 3.2). Einer Krankheit ist nach den Umst\u00e4nden durch den Vollzug im Rahmen einer geeigneten Anstalt oder Klinik Rechnung zu tragen, wozu eine Verlegung w\u00e4hrend des Haftvollzugs erfolgt (E. 3.3.1). Bei der \u00dcberstellung in eine Klinik handelt es sich um eine mildere Massnahme als bei der mehrt\u00e4gigen Versetzung in eine Isolationszelle (E. 3.3.2). Teilweise Gutheissung, soweit Eintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:37:29", "Checksum": "cceafffacb30584318e355a9bd72b533"}