{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-03-03", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00670_2022-03-03.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222179&W10_KEY=13823156&nTrefferzeile=59&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "cdacc8f724e3761f2f338cc60f8aaae9"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00670"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 03.03.2022  VB.2021.00670"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 03.03.2022  VB.2021.00670"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 03.03.2022  VB.2021.00670"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Rechtsverweigerung | Standort einer Hecke in einem unter Schutz gestellten Garten.  Streitgegenstand bildete urspr\u00fcnglich die Weigerung des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements der Stadt Z\u00fcrich, betreffend die Genehmigung der streitbetroffenen Hainbuchhecke t\u00e4tig zu werden (E. 1.2.1). Diese Hecke war Gegenstand mehrerer zivilgerichtlicher Verfahren. (...) Nachdem die streitbetroffene Hecke inzwischen entfernt wurde, beantragen die Beschwerdef\u00fchrenden vor Verwaltungsgericht, es sei die Beschwerdegegnerin anzuweisen, ein Verfahren \u00fcber den Standort der Grenzhecke durchzuf\u00fchren und einen Entscheid \u00fcber ihren Standort zu treffen (E. 1.2.3). Einerseits deutet nichts darauf hin, dass letztere Frage offen ist: Ein anderer Standort erscheint m\u00f6glich. Dass eine Hecke an diesem Standort aus gartendenkmalpflegerischer Sicht notwendig ist, steht sodann gar nicht fest bzw. wurde bisher nicht rechtskr\u00e4ftig entschieden. Andererseits \u2013 und das ist entscheidend \u2013 betraf der Rekurs die Genehmigung (des Standorts) der inzwischen entfernten Hecke nach den \u00f6ffentlich-rechtlichen Vorgaben der Gartendenkmalpflege. Mit dem Rechtsbegehren vor Verwaltungsgericht wird hingegen die neue Frage gestellt, an welchem Standort eine (neue) Hecke gartendenkmalrechtlich zul\u00e4ssig ist. Damit wurde der Streitgegenstand in unzul\u00e4ssiger Weise ver\u00e4ndert. Die Vorinstanz hat zu Recht dargetan, dass diese Frage nicht Gegenstand des beantragten Genehmigungsverfahrens ist. Der vor Verwaltungsgericht vorgebrachte Antrag geht \u00fcber den Streitgegenstand hinaus (E. 12.4). Nichteintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:32:25", "Checksum": "e04f8d2b883d260a65644d8a3476ead0"}