{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-02-23", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00722_2022-02-23.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222144&W10_KEY=13823156&nTrefferzeile=88&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "aa9f4631f31c082d0c944e3501c0eaec"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00722"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 23.02.2022  VB.2021.00722"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 23.02.2022  VB.2021.00722"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 23.02.2022  VB.2021.00722"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA | Fehlen der Arbeitnehmereigenschaft (Scheinarbeitsverh\u00e4ltnis). Aufenthaltsanspruch gest\u00fctzt auf Art. 6 Abs. 1 Anhang I FZA bei Eingehen eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses und Arbeitnehmerbegriff gem\u00e4ss FZA (E. 3.1 f.). Die Aufenthaltsanspr\u00fcche aus dem Freiz\u00fcgigkeitsrecht stehen unter dem Vorbehalt des Rechtsmissbrauchs. Ein Arbeitsverh\u00e4ltnis, welches nur zum Schein geschlossen wurde, gilt als rechtsmissbr\u00e4uchlich (E. 3.3). Es bestehen zahlreiche Hinweise auf ein Scheinarbeitsverh\u00e4ltnis: Kurz vor Ablauf der gest\u00fctzt auf die rechtskr\u00e4ftige Wegweisungsverf\u00fcgung festgesetzten Ausreisefrist schloss die damals 64-j\u00e4hrige Beschwerdef\u00fchrerin einen Arbeitsvertrag mit einer GmbH. Gest\u00fctzt auf diesen Arbeitsvertrag wurde ihr eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA erteilt. Die GmbH k\u00fcndigte ihr noch im ersten Monat aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden. Im Anschluss daran wurde die Beschwerdef\u00fchrerin von einer anderen GmbH zu einem um Fr. 1'300.-/Mt. h\u00f6heren Lohn angestellt. Beide GmbHs geh\u00f6rten demselben wirtschaftlichen Eigent\u00fcmer. Sieben Tage nach Beginn dieses Arbeitsverh\u00e4ltnisses verunfallte die Beschwerdef\u00fchrerin und war ein Jahr lang arbeitsunf\u00e4hig. Der Lohn wurde nie ausbezahlt; gleichwohl wurde eine Lohnabrechnung f\u00fcr den Monat Juli 2020 erstellt. Ein halbes Jahr nach dem Unfall bekr\u00e4ftigte der Arbeitgeber gegen\u00fcber dem Migrationsamt, am Arbeitsverh\u00e4ltnis festhalten zu wollen. Der Unfall und die daraus resultierende Arbeitsunf\u00e4higkeit wurden dabei nicht erw\u00e4hnt. Ebenso ist erstaunlich, dass am Arbeitsverh\u00e4ltnis festgehalten wurde, obwohl die Beschwerdef\u00fchrerin noch in der Probezeit verunfallte und eine K\u00fcndigung in der Probezeit seitens des Arbeitgebers ohne Weiteres m\u00f6glich gewesen w\u00e4re. Dies spricht daf\u00fcr, dass es sich bei den Arbeitsvertr\u00e4gen um Gef\u00e4lligkeitsarbeitsvertr\u00e4ge handelte (E. 3.6). Bei dieser klaren Indizienlage h\u00e4tte es der Beschwerdef\u00fchrerin oblegen, die Umst\u00e4nde darzulegen, welche dennoch f\u00fcr ein tats\u00e4chliches Arbeitsverh\u00e4ltnis sprechen; dem ist sie nicht nachgekommen.Der Entscheid des Sozialversicherungsgerichts betr. Verweigerung von Versicherungsleistungen durch die SUVA wegen Scheinarbeitsverh\u00e4ltnisses braucht nicht abgewartet zu werden (E. 3.7). Kein Verbleiberecht nach Erreichen des Rentenalters (E. 3.8). Kein Aufenthalt zur erwerbslosen Wohnsitznahme (E. 3.9). Widerruf gest\u00fctzt auf Art. 23 Abs. 1 VFP (E. 3.10). Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit (E. 4). Abweisung uP/URB (E. 5.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:15:35", "Checksum": "3ac257206fa6e50d85cb4d35c91b833e"}