{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-03-24", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00729_2022-03-24.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222222&W10_KEY=13823156&nTrefferzeile=15&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "aaf5f61c06fbf283f6f5427c55604617"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00729"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 24.03.2022  VB.2021.00729"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 24.03.2022  VB.2021.00729"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 24.03.2022  VB.2021.00729"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Anforderungen an eine K\u00fcche. Beschwerdelegitimation (E. 1.2). Anfechtbarer Endentscheid (E. 1.3). Wohnungen m\u00fcssen ausser Wohn- und Schlafr\u00e4umen eigene R\u00e4ume mit den \u00fcblichen sanit\u00e4ren Einrichtungen enthalten; Wohnk\u00fcchen sind zul\u00e4ssig. Das kantonale Recht geht daher davon aus, dass eine Wohnung im Regelfall \u00fcber eine K\u00fcche verf\u00fcgen muss. K\u00fcchen d\u00fcrfen ohne Abtrennung mit Wohnr\u00e4umen verbunden sein, wenn sie den Erfordernissen eines wirksamen Brandschutzes entsprechen und mit einwandfreien L\u00fcftungsanlagen ausger\u00fcstet sind (E. 3.2). In einzelnen Zimmern vorhandene, auf Kleink\u00fchlschr\u00e4nken aufgestellte Elektro-Kochplatten sind nicht als K\u00fcchen im Sinne von \u00a7 306 PBG zu qualifizieren. Hierunter k\u00f6nnen vern\u00fcnftigerweise nur fest installierte K\u00fccheneinrichtungen verstanden werden. Da die von der Beschwerdef\u00fchrerin geplante \"K\u00fcche\" nur \u00fcber eine mobile Kochplatte und keine fest installierten Ger\u00e4te verf\u00fcgt sowie ebenfalls kein Sp\u00fclbecken und auch keine L\u00fcftung aufweist, kann sie nicht als K\u00fcche qualifiziert werden. Da eine K\u00fcche ein wesentliches Element einer Wohnung darstellt und L\u00fcftungsanlagen aus immissionsrechtlicher Sicht f\u00fcr K\u00fcchen ebenfalls von nicht unerheblicher Bedeutung sind und vorliegend keine objektiven Umst\u00e4nde ersichtlich sind, die einen Verzicht auf eine K\u00fcche nahelegten, hat die Beschwerdegegnerin ihr Ermessen nicht \u00fcberschritten, indem sie keine Erleichterungen gew\u00e4hrte und die Voraussetzungen f\u00fcr eine eigenst\u00e4ndige Wohnung verneinte (E. 3.3).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:33:19", "Checksum": "71850ec89856fb8b7e32da768fb1d8c7"}