{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-03-17", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00768_2022-03-17.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222208&W10_KEY=13823156&nTrefferzeile=30&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "7cdab7923f4110d2476640954f1c8ebe"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00768"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17.03.2022  VB.2021.00768"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17.03.2022  VB.2021.00768"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17.03.2022  VB.2021.00768"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kostengutsprache | [Der Sohn der Beschwerdegegnerschaft hat Anspruch auf sonderp\u00e4dagogische Massnahmen. Seit Sommer 2020 besucht er auf Initiative der Beschwerdegegnerschaft eine (andere) Privatschule. Eine \u00dcbernahme der Privatschulkosten lehnte die Beschwerdef\u00fchrerin ab, wogegen sich die Beschwerdegegnerschaft erfolgreich mit Rekurs wehrte.] Die Beschwerdegegnerschaft arbeitete in der Vergangenheit bei Entscheiden \u00fcber die weitere Schulung ihres Sohns stets vorbildlich mit der Beschwerdef\u00fchrerin und der zust\u00e4ndigen Schulpsychologin zusammen. Bei ihrem Entscheid, ihren Sohn ab August 2020 an einer anderen Schule unterrichten zu lassen, folgten sie den Empfehlungen der zust\u00e4ndigen Schulpsychologin und der \u00c4rztin ihres Sohns, welche auf eine Kindswohlgef\u00e4hrdung am bisherigen Schulort erkannt hatten. Zum eigenm\u00e4chtigen Vorgehen war die Beschwerdegegnerschaft gezwungen, nachdem die Beschwerdef\u00fchrerin im Vorfeld auf Gesuche der beiden Fachpersonen wie auch der Eltern um Bewilligung eines Schulwechsels des betroffenen Knaben nicht eingegangen war, sondern auf einer Schulung am bisherigen Ort beharrt hatte (zum Ganzen E. 5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:33:00", "Checksum": "395ddbcb4a1ca463f692efa73d86aca6"}