{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-03-24", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00782_2022-03-24.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222218&W10_KEY=13823156&nTrefferzeile=19&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "4a5d7e004181e5016564207aa85800d3"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00782"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 24.03.2022  VB.2021.00782"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 24.03.2022  VB.2021.00782"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 24.03.2022  VB.2021.00782"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Ausstandspflicht. Die Gemeinde Pf\u00e4ffikon bestreitet nicht, dass es sich bei F um den \"Leiter IT der Gemeinde\" handelt, der die Digitalisierungs- und IT-Strategie der Gemeinde \"im Wesentlichen\" erarbeitet hatte. (...) Auch F's T\u00e4tigkeit bei der Mitbeteiligten ist unbestritten (E. 3.1). Dass F als aktueller Angestellter der Beschwerdegegnerin und der Mitbeteiligten am Vergabeverfahren nicht mitwirken durfte, wird von der Beschwerdegegnerin zu Recht anerkannt. (...) Im vorliegenden Fall geht es um die Frage, ob Personen unter Umst\u00e4nden an der Bewertung der Offerten mitgewirkt haben, die sie \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob sie ein pers\u00f6nliches Interesse in der Sache haben \u2013 als pers\u00f6nlich befangen erscheinen lassen. Zu solchen Umst\u00e4nden kann die Beziehungsn\u00e4he geh\u00f6ren, wie sie durch das Zusammenwirken in einer Beh\u00f6rde entstehen kann. Erscheint in einem Vergabeverfahren bereits die Mitwirkung eines direkten Vorgesetzten einer befangenen Person problematisch \u2013 droht doch bereits hier eine sachfremde R\u00fccksichtnahme, so ist die Mitwirkung einer hierarchisch direkt untergeordneten Person grunds\u00e4tzlich unzul\u00e4ssig. Dies gilt mit Blick auf den Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsgrundsatz jedenfalls, soweit die Beurteilung der genannten Personen den Vergabeentscheid entscheidend beeinflussen kann, was im vorliegenden Fall \u2013 wo das Preiskriterium im Vergleich zu den \u00fcbrigen Zuschlagskriterien, bei deren Beurteilung ein weites Ermessen besteht, in den Hintergrund r\u00fcckt \u2013 zweifellos der Fall ist. (...) In F\u00e4llen wie dem vorliegenden muss durch organisatorische Vorkehren daf\u00fcr gesorgt werden, dass nicht der Anschein von Befangenheit entstehen kann. Dies ist etwa im Rahmen der \u00dcbergabe der Vorbereitung der Submission, der Offert\u00f6ffnung, der Bereinigung und der Bewertung der Offerten an ein externes B\u00fcro m\u00f6glich (E. 3.2.4). Teilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:33:15", "Checksum": "a2b683d5b9e3f5a724facc2e358f6c46"}