{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-08-24", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00788_2022-08-24.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222582&W10_KEY=13823151&nTrefferzeile=42&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "076ab0a879b2311623c38ccc35f8fe32"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00788"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 24.08.2022  VB.2021.00788"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 24.08.2022  VB.2021.00788"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 24.08.2022  VB.2021.00788"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung | [Das Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an die 1986 und 1990 geborenen, afghanischen Staatsangeh\u00f6rigen sowie an die beiden T\u00f6chter wird gutgeheissen.] Vorl\u00e4ufig aufgenommene Personen k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich jederzeit ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung stellen. Halten sie sich seit mehr als f\u00fcnf Jahren in der Schweiz auf, haben die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden das Gesuch unter Ber\u00fccksichtigung der Integration, der famili\u00e4ren Verh\u00e4ltnisse und der Zumutbarkeit der R\u00fcckkehr in den Herkunftsstaat vertieft zu pr\u00fcfen (Art. 84 Abs. 5 AIG) (E. 3.1). Gem\u00e4ss Art. 77e VZAE nimmt eine Person am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung im Sinn von Art. 58a Abs. 1 lit. d AIG teil, wenn sie die Lebenshaltungskosten und Unterhaltsverpflichtungen deckt durch Einkommen, Verm\u00f6gen oder Leistungen Dritter, auf die ein Rechtsanspruch besteht oder wenn sie in Aus- oder Weiterbildung ist. Nach der Weisung des Migrationsamts Z\u00fcrich \u00fcber die vorl\u00e4ufige Aufnahme stimmt das Migrationsamt f\u00fcr Lehrlinge, die neben dem Lehrlingslohn noch Sozialhilfe beziehen m\u00fcssen, der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zu (E. 4.3). Es befinden sich nun sowohl der Beschwerdef\u00fchrer 1 als auch die Beschwerdef\u00fchrerin 2 in einer Berufslehre, womit ihnen nach Art. 77e VZAE und der Weisung \u00fcber die vorl\u00e4ufige Aufnahme auch dann eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden kann, wenn sie neben dem Lehrlingslohn noch Sozialhilfe beziehen m\u00fcssen (E. 4.6).  Die \u00fcbrigen Voraussetzungen f\u00fcr die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gem\u00e4ss Art. 85 Abs. 4 AIG sowie Art. 77a, Art. 77b, Art 77c und Art. 77d VZAE sind erf\u00fcllt (E. 4.7). Gutheissung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:38:01", "Checksum": "6c9b97ee038ddb250fb4a0ddefe488e9"}