{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-02-24", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00809_2022-02-24.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222155&W10_KEY=13823156&nTrefferzeile=77&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "53549b398b65cd94848cdc6f6ca0dbb9"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00809"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 24.02.2022  VB.2021.00809"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 24.02.2022  VB.2021.00809"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 24.02.2022  VB.2021.00809"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verletzung von Berufsregeln | Pflicht zur sorgf\u00e4ltigen und gewissenhaften Berufsaus\u00fcbung [Der beschwerdef\u00fchrende Anwalt war wegen Verletzung von Art. 12 lit. a BGFA diszipliniert worden, weil er ein Schreiben eines anderen Anwalts an seine B\u00fcroadresse mit dem wahrheitswidrigen Vermerk \"abgereist ohne Adressangabe\" retourniert hatte.] Die vom Beschwerdef\u00fchrer vereitelte Kontaktaufnahme durch den Verzeiger betraf ein im Zusammenhang mit seiner Berufst\u00e4tigkeit stehendes gerichtliches Verfahren (E. 2.5). Unabh\u00e4ngig von der Frage nach dem Umfang der Pflicht zur Erreichbarkeit der Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte f\u00fcr Klienten, Beh\u00f6rden und Gegenparteien erscheint das Verhalten des Beschwerdef\u00fchrers jedenfalls geeignet, das Vertrauen der \u00d6ffentlichkeit in die Integrit\u00e4t und Zutrauensw\u00fcrdigkeit der Anwaltschaft zu beeintr\u00e4chtigen und verst\u00f6sst deshalb gegen Art. 12 lit. a BGFA. Sich durch die wahrheitswidrige Angabe, ohne Adressangabe abgereist zu sein, einer Kontaktaufnahme durch einen anderen Anwalt betreffend eine im Zusammenhang mit der eigenen Berufst\u00e4tigkeit stehende Zivilstreitigkeit zu entziehen, unter derselben Adresse aber weiterhin gegen aussen aufzutreten, ist mit der Pflicht zur sorgf\u00e4ltigen und gewissenhaften Berufsaus\u00fcbung nicht zu vereinbaren (E. 2.6). Die ausgesprochene Busse von Fr. 2'000.- liegt im Rahmen des der Aufsichtskommission zustehenden Ermessens (E. 3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:31:58", "Checksum": "801a0bb0ab73e804702a1f87048fbeb4"}