{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-02-02", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00816_2022-02-02.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222087&W10_KEY=13823157&nTrefferzeile=35&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e06ba97592db6bd5eabc4536836748c4"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00816"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 02.02.2022  VB.2021.00816"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 02.02.2022  VB.2021.00816"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 02.02.2022  VB.2021.00816"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erteilung einer Niederlassungsbewilligung | Vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung. [Dem im Pflegebereich t\u00e4tigen Beschwerdef\u00fchrer wurde wiederholt die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung aufgrund vorangegangener Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit seiner Familie verweigert.] Kognition und Beschwerdegr\u00fcnde im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (E. 1). Da sich der Beschwerdef\u00fchrer seit seinem letzten Gesuch von der Sozialhilfe l\u00f6sen konnte, liegen Noven vor, welche eine materielle Beurteilung seines erneuten Gesuchs um vorzeitige Erteilung des Niederlassungsgesuchs rechtfertigen (E. 2). Es existiert keine staatsvertragliche Regelung, die dem Beschwerdef\u00fchrer eine vorteilhaftere Rechtsstellung vermitteln w\u00fcrde (E. 3.). Die Niederlassungsbewilligung kann bei \u00fcber \u00fcbliche Integrationserwartungen hinausgehenden Anstrengungen bzw. einer besonders erfolgreichen Integration ausnahmsweise bereits nach f\u00fcnfj\u00e4hrigem ununterbrochenen Aufenthalt erteilt werden, womit Anreize f\u00fcr pers\u00f6nliche Integrationsanstrengungen geschaffen werden. Ein solch (\u00fcberdurchschnittlich) rascher Integrationserfolg ist bei Ausl\u00e4ndern und Ausl\u00e4nderinnen, welche erst nach ihrem zw\u00f6lften Lebensjahr in die Schweiz einreisten, grunds\u00e4tzlich nicht zu vermuten (E. 4). Da der Beschwerdef\u00fchrer sich erst 14 Monate nach dem Berufseinstieg von der Sozialhilfe l\u00f6sen konnte, l\u00e4sst seine wirtschaftliche Integration nicht auf eine derart \u00fcberdurchschnittliche Integration schliessen, dass eine vorzeitige Bewilligungserteilung gerechtfertigt w\u00e4re. Zudem ist der seit der Abl\u00f6sung von der Sozialhilfe verstrichene Zeitraum von etwas mehr als einem Jahr zu kurz, um eine nachhaltige wirtschaftliche Integration als erstellt zu betrachten, zumal die Minimalfristen f\u00fcr die (vorzeitige) Erteilung einer Niederlassungsfrist nicht zuletzt auch dazu dienen, eine verl\u00e4ssliche Grundlage f\u00fcr die Beurteilung der Nachhaltigkeit des Integrationserfolgs zu liefern, da eine kurzzeitige wirtschaftliche Integration noch keine sichere Zukunftsprognose \u00fcber diewirtschaftliche Selbsterhaltungsf\u00e4higkeit zul\u00e4sst. Der Beschwerdef\u00fchrer reiste \u00fcberdies erst in seinem 16. Altersjahr in die Schweiz ein und befand sich damit nicht mehr in einem besonders anpassungsf\u00e4higen Alter, welches einen raschen Integrationserfolg erwarten l\u00e4sst (E. 5). \rAusgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen (E. 6 und 7).\r \rBeschwerdeabweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:30:58", "Checksum": "41a7c1e22b68c5831aa6c44984352f47"}