{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-05-19", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00820_2022-05-19.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222379&W10_KEY=13823154&nTrefferzeile=2&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "6150812d13e22163842d9320a91be748"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00820"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19.05.2022  VB.2021.00820"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19.05.2022  VB.2021.00820"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19.05.2022  VB.2021.00820"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen | [Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an eine kenianische Staatsangeh\u00f6rige und deren nigerianischen Ehemann, die beide vorl\u00e4ufig aufgenommen sind und bereits seit \u00fcber 20 Jahren in der Schweiz leben, sowie an deren gemeinsame Kinder.] Bei vorl\u00e4ufig aufgenommenen Personen, die sich seit mehr als f\u00fcnf Jahren in der Schweiz aufhalten, ist ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung vertieft zu pr\u00fcfen (E. 3). Die Beschwerdef\u00fchrenden haben sich von der Sozialhilfe abgel\u00f6st und erf\u00fcllen zum heutigen Zeitpunkt das Integrationskriterium der Teilhabe am Wirtschaftsleben (E. 5.3.4). Ihre sehr lange Aufenthaltsdauer in der Schweiz wurde von der Vorinstanz nicht gen\u00fcgend gewichtet (E. 5.6). Gr\u00fcnde pers\u00f6nlicher und humanit\u00e4rer Art, die gegen eine (Wieder-)Eingliederung in einem der Heimatstaaten sprechen, sind bei der H\u00e4rtefallpr\u00fcfung zu ber\u00fccksichtigen. Es ist nicht klar, ob die Beschwerdef\u00fchrenden ausserhalb der Schweiz ihr gemeinsames Familienleben pflegen k\u00f6nnten, weshalb eine (Wieder-)Eingliederung geradezu ausgeschlossen scheint (E. 5.8). Der Entscheid der Vorinstanz erweist sich als rechtswidrig (E. 5.9). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:35:17", "Checksum": "2b48b567e6ab9197dfe2e15802ee9eae"}