{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-02-23", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00821_2022-02-23.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222148&W10_KEY=13823156&nTrefferzeile=85&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "4d6f84648c945daf13ea6f63ee3ec71f"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00821"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 23.02.2022  VB.2021.00821"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 23.02.2022  VB.2021.00821"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 23.02.2022  VB.2021.00821"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erteilung der Niederlassungsbewilligung | Vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung. [Dem Beschwerdef\u00fchrer wurde wiederholt die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung verweigert.] Kognition und Beschwerdegr\u00fcnde im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (E. 1). Es existiert keine staatsvertragliche Regelung, die dem Beschwerdef\u00fchrer eine vorteilhaftere Rechtsstellung vermitteln w\u00fcrde, und er erf\u00fcllt die zeitlichen Voraussetzungen f\u00fcr die ordentliche Erteilung der Niederlassungsbewilligung nicht (E. 2.). Die Niederlassungsbewilligung kann bei \u00fcber \u00fcbliche Integrationserwartungen hinausgehenden Anstrengungen bzw. einer besonders erfolgreichen Integration ausnahmsweise bereits nach f\u00fcnfj\u00e4hrigem ununterbrochenen Aufenthalt erteilt werden, womit Anreize f\u00fcr pers\u00f6nliche Integrationsanstrengungen geschaffen werden (E. 3). Da der Beschwerdef\u00fchrer w\u00e4hrend 17 Monaten keiner Erwerbst\u00e4tigkeit nachging, l\u00e4sst seine wirtschaftliche Integration nicht auf eine derart \u00fcberdurchschnittliche Integration schliessen, dass eine vorzeitige Bewilligungserteilung gerechtfertigt w\u00e4re. Zudem ist der seit dem Wiedereinstieg in die Arbeitswelt verstrichene Zeitraum von etwas mehr als zwei Jahren in Anbetracht des geforderten Nachweises der f\u00fcnfj\u00e4hrigen Erwerbst\u00e4tigkeit zu kurz, um eine nachhaltige wirtschaftliche Integration als erstellt zu betrachten, zumal die Minimalfristen f\u00fcr die (vorzeitige) Erteilung einer Niederlassungsfrist nicht zuletzt auch dazu dienen, eine verl\u00e4ssliche Grundlage f\u00fcr die Beurteilung der Nachhaltigkeit des Integrationserfolgs zu liefern, da eine kurzzeitige wirtschaftliche Integration noch keine sichere Zukunftsprognose \u00fcber die wirtschaftliche Selbsterhaltungsf\u00e4higkeit zul\u00e4sst (E. 4).  Ausgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen (E. 5). Beschwerdeabweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:15:38", "Checksum": "ee1b16d40a944d0ea44575445aa46a00"}