{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-02-23", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00823_2022-02-23.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222150&W10_KEY=13823156&nTrefferzeile=83&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "9097f93b0840246850f750129b78479b"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00823"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 23.02.2022  VB.2021.00823"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 23.02.2022  VB.2021.00823"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 23.02.2022  VB.2021.00823"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung | Voraussetzungen f\u00fcr eine gefestigte, aufenthaltsbegr\u00fcndende Konkubinatsbeziehung. Beschwerdegr\u00fcnde und Kognition des Verwaltungsgerichts (E. 1). Die anwaltlich verfasste Beschwerde l\u00e4sst teilweise eine substanziierte Auseinandersetzung mit den vorinstanzlichen Erw\u00e4gungen vermissen und gen\u00fcgt damit nur bedingt dem Begr\u00fcndungserfordernis (E. 2). Der Beschwerdef\u00fchrer verwies bereits vor Vorinstanz auf seine Pl\u00e4ne, seine neue Beziehung in \"absehbarer Zeit\" als gleichgeschlechtliche Partnerschaft eintragen zu lassen, weshalb diese neue Beziehung vom zu beurteilenden Verfahrensgegenstand erfasst wird. Nicht Verfahrensgegenstand bildet hingegen die Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Heiratsvorbereitung, zumal der Beschwerdef\u00fchrer sich bislang rechtm\u00e4ssig in der Schweiz aufhielt (E. 3). Eine partnerschaftliche Beziehung kann vor ihrer Eintragung einen grundrechtlichen Aufenthaltsanspruch vermitteln, wenn sie seit Langem ehe\u00e4hnlich gelebt wird und bez\u00fcglich Art und Stabilit\u00e4t in ihrer Substanz einer Ehe bzw. eingetragenen Partnerschaft gleichkommen oder konkrete Hinweise auf eine unmittelbar bevorstehende Eintragung hindeuten (gefestigtes Konkubinat, E. 4.1). Aufenthaltsanspr\u00fcche w\u00e4hrend einer intakten, eingetragenen Partnerschaft und nach Aufl\u00f6sung derselben (E. 4.2 f.). Der Beschwerdef\u00fchrer kann aufgrund der kurzen Dauer seiner vorangegangenen eingetragenen Partnerschaft aus dieser keine Aufenthaltsanspr\u00fcche ableiten (E. 5.1). Seine neue Beziehung erf\u00fcllt weder in zeitlicher noch in qualitativer Hinsicht die Voraussetzungen eines ehe\u00e4hnlichen gefestigten Konkubinats (E. 5.2). Die Ausreise in sein Heimatland Brasilien ist dem Beschwerdef\u00fchrer zuzumuten, auch unter Ber\u00fccksichtigung der geltend gemachten Mehrfachdiskriminierung von Homosexuellen und Nichtweissen in seinem Heimatland (E. 5.3). Offengelassen, inwieweit der Beschwerdef\u00fchrer sich seinen Aufenthalt in der Schweiz durch Eingehung einer Scheinpartnerschaft erschlichen haben k\u00f6nnte (E.5.4).\rAusgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen (E. 6) und Rechtsmittelbelehrung (E. 7).\r\rBeschwerdeabweisung, soweit darauf eingetreten wird."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:31:50", "Checksum": "7d19b2f0110e8791b66f587bfb2e3ff6"}