{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-01-12", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00831_2022-01-12.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222033&W10_KEY=13823157&nTrefferzeile=77&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "40f9931da26289868922add0ae4a8255"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00831"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 12.01.2022  VB.2021.00831"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 12.01.2022  VB.2021.00831"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 12.01.2022  VB.2021.00831"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA | Bewilligungsverweigerung nach Verlust der Arbeitnehmereigenschaft. Kognition des Verwaltungsgerichts (E. 1). Erl\u00f6schen der freiz\u00fcgigkeitsrechtlichen Arbeitnehmereigenschaft nach l\u00e4ngerer unfreiwilliger Arbeitslosigkeit (E. 2.1.4) und Bleiberechte bei dauernder Arbeitsunf\u00e4higkeit (E. 2.1.5) oder Aufgabe der Erwerbst\u00e4tigkeit infolge Pensionierung (E. 2.1.6). Der Beschwerdef\u00fchrer kann sich als EU-B\u00fcrger grunds\u00e4tzlich auf die freiz\u00fcgigkeitsrechtlichen Bestimmungen berufen (E. 2.2.1), hat seine freiz\u00fcgigkeitsrechtliche Arbeitnehmereigenschaft aber schon zum Pensionierungszeitpunkt verloren und h\u00f6chstens kurzfristig wiedererlangt, weshalb er sich nicht auf einen freiz\u00fcgigkeitsrechtlichen Aufenthaltsanspruch als Arbeitnehmer (E. 2.2.2) berufen kann, zumal nicht substanziiert dargelegt ist, dass die letzten Stellenverluste krankheitsbedingte Folge gesundheitlicher Probleme waren (E. 2.2.3). Selbst wenn die j\u00fcngsten Stellenverluste Folge gesundheitlicher Probleme gewesen sein sollten, waren seine kurzen Arbeitseins\u00e4tze nicht geeignet, seine Arbeitnehmereigenschaft wiederaufleben zu lassen (E. 2.2.4). Der Beschwerdef\u00fchrer war zum Zeitpunkt der Erwerbsaufgabe \u00fcberdies zumindest in angepasster T\u00e4tigkeit erwerbsf\u00e4hig, weshalb keine dauernde Arbeitsunf\u00e4higkeit im freiz\u00fcgigkeitsrechtlichen Sinn vorliegt (E. 2.2.5). Aufgrund der zum Pensionierungszeitpunkt bereits entfallenen Arbeitnehmereigenschaft kann sich der Beschwerdef\u00fchrer auch nicht darauf berufen, die freiz\u00fcgigkeitsrechtlichen Voraussetzungen einer mindestens zw\u00f6lfmonatigen Erwerbst\u00e4tigkeit vor der ordentlichen Berentung zu erf\u00fcllen (E. 2.2.6). Sodann verf\u00fcgt der sozialhilfeabh\u00e4ngige und verschuldete Beschwerdef\u00fchrer offenkundig nicht \u00fcber hinreichend eigene Mittel zur Finanzierung seines hiesigen Aufenthalts (E. 2.2.7). Verneinung weiterer innerstaatlicher, binationaler oder konventionsrechtlicher Grundlagen f\u00fcr ein Verbleiberecht (E. 3.1 ff.). Eine vorg\u00e4ngige Verwarnung ist weder n\u00f6tig noch geboten, zumal derBeschwerdef\u00fchrer inzwischen das ordentliche Pensionsalter erreicht und entsprechend auch nicht mehr zur Aufnahme einer Erwerbst\u00e4tigkeit angehalten werden kann (E. 3.5).\rEs kann offenbleiben, inwieweit der Beschwerdef\u00fchrer aufgrund seiner Straff\u00e4lligkeit, Schuldenwirtschaft und Abh\u00e4ngigkeit von der \u00f6ffentlichen Hand schuldhaft weitere Widerrufsgr\u00fcnde gesetzt hat (E. 3.7).\rAusgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen und Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege zufolge offensichtlicher Aussichtslosigkeit (E.  4).\rRechtsmittelbelehrung (E. 5).\r\rAbweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:30:01", "Checksum": "24f73f79e896c4e4a758c5e0f1fd67bb"}