{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-03-16", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2021-00850_2022-03-16.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222197&W10_KEY=13823156&nTrefferzeile=41&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "6ddb3f02579fb8b003fd0874e30c46bb"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2021.00850"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16.03.2022  VB.2021.00850"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16.03.2022  VB.2021.00850"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16.03.2022  VB.2021.00850"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erteilung der Aufenthalts-/Niederlassungsbewilligung | Verweigerung der (Wieder-)Erteilung der Bewilligung nach l\u00e4ngerem Auslandaufenthalt. [Der Beschwerdef\u00fchrer kehrte mehrere Jahre in sein Heimatland zur\u00fcck und ersucht nun um die (Wieder-)Erteilung der Niederlassungsbewilligung zum Verbleib bei seiner in der Schweiz niedergelassenen Ehefrau und seinen beiden S\u00f6hnen]. Kognition des Verwaltungsgerichts (E. 1). Erl\u00f6schen der Niederlassungsbewilligung nach Abmeldung ins Ausland oder mehr als sechsmonatigem Auslandaufenthalt und zeitlichen Limiten zur Aufrechterhaltung der Bewilligung bzw. erleichterten Wiederzulassung. Keine M\u00f6glichkeit der direkten Wiedererteilung der Niederlassungsbewilligung (E. 2.1). Der Beschwerdef\u00fchrer hat sich ins Ausland abgemeldet, sich sein Pensionsguthaben auszahlen lassen und erf\u00fcllt auch nicht die (zeitlichen) Voraussetzungen f\u00fcr die Aufrechterhaltung seiner Niederlassungsbewilligung oder eine erleichterte Wiederzulassung, zumal eine direkte Wiedererteilung der Niederlassungsbewilligung nicht m\u00f6glich ist (E. 2.2). Materielle und zeitliche Schranken des Ehegattennachzugs (E. 3.1). Es erscheint zweifelhaft, dass der Beschwerdef\u00fchrer die sprachlichen Anforderungen f\u00fcr einen Familiennachzug erf\u00fcllt und \u00fcber eine bedarfsgerechte Wohnung verf\u00fcgt. Jedoch scheitert der beantragte Familiennachzug jedenfalls an den fehlenden finanziellen Mitteln bzw. der Gefahr einer Abh\u00e4ngigkeit von Sozialhilfe oder Erg\u00e4nzungsleistungen, zumal die teilweise von Angeh\u00f6rigen geleistete Unterst\u00fctzungsleistungen nicht dauerhaft sichergestellt sind und die derzeit vom Sohn \u00fcbernommenen Wohnungskosten mindestens anteilsm\u00e4ssig in die Bedarfsberechnung miteinzubeziehen sind (E. 3.2 und 3.3). Die Gefahr der Abh\u00e4ngigkeit von Sozialhilfe bzw. Erg\u00e4nzungsleistungen bildet eine hinreichende Grundlage f\u00fcr einen Eingriff in das Recht auf Familienleben (E. 4). Mangels hinreichender finanzieller Mittel entf\u00e4llt auch die M\u00f6glichkeit der Bewilligung des erwerbslosen Aufenthalts als Rentner (E. 5). Verneinung eines H\u00e4rtefalls oder eineskonventionsrechtlich gesch\u00fctzten Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnisses zwischen den Ehegatten (E. 6).\rAusgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen und Rechtsmittelbelehrung (E. 7 f.).\r\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 22:32:48", "Checksum": "707db7b92ff9bc618b8daed147aa76d5"}