{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-11-10", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00011_2022-11-10.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222776&W10_KEY=13955797&nTrefferzeile=18&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e2faf8ee9432fd7b1819a2ef71a4e166"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00011"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 10.11.2022  VB.2022.00011"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 10.11.2022  VB.2022.00011"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 10.11.2022  VB.2022.00011"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Berufsaus\u00fcbungsverbot | Berufsaus\u00fcbungsverbot. [Definitiver Entzug der Bewilligung zur fachlich eigenverantwortlichen Berufsaus\u00fcbung als Arzt nach rechtskr\u00e4ftiger Verurteilung wegen Sch\u00e4ndung; vgl. VB.2017.00091 und VB.2021.00443.] Der Entzug der Bewilligung nach Art. 38 MedBG wirkt nur in dem Kanton, in dem sie ausgestellt wurde. Zudem hat der Entzug der Bewilligung keine zeitliche Wirkung: Sofern die Voraussetzungen nach Art. 36 Abs. 1 und 2 MedBG erf\u00fcllt sind, kann erneut eine Bewilligung zur selbst\u00e4ndigen Berufsaus\u00fcbung erteilt werden; dies allerdings nur, wenn kein Verbot nach Art. 43 Abs. 1 lit. d und e MedBG wirksam ist (E. 2.4). Die Vertrauensw\u00fcrdigkeit im Sinn von Art. 36 Abs. 1 lit. b MedBG kann durch verschiedene Faktoren beeintr\u00e4chtigt werden. Vorausgesetzt wird, dass keine berufsrelevanten Straftaten vorliegen. Die berufliche Relevanz einer Straftat bestimmt sich einerseits nach der Schwere und andererseits nach dem Zusammenhang mit der Aus\u00fcbung des Medizinalberufs (E. 2.6). Vor dem Hintergrund der Erw\u00e4gungen des Bundesgerichts ist kein klarer Widerspruch zwischen der Beweisw\u00fcrdigung durch das Obergericht und den feststehenden Tatsachen erkennbar und durfte die Beschwerdegegnerin somit auf die Sachverhaltsfeststellung und die Erw\u00e4gungen des Obergerichts abstellen und die rechtskr\u00e4ftige Verurteilung wegen Sch\u00e4ndung bei ihrem Entscheid ber\u00fccksichtigen (E. 3.2.1). Selbst wenn es sich um einen singul\u00e4ren Vorfall handeln mag, ist die Sch\u00e4ndung einer Patientin anl\u00e4sslich der Berufsaus\u00fcbung als derart gravierend zu bezeichnen, dass dem Beschwerdef\u00fchrer die Vertrauensw\u00fcrdigkeit allein schon deshalb abzusprechen ist. Zwar hat sich der Beschwerdef\u00fchrer in den letzten Jahren nichts zu Schulden kommen lassen und sich namentlich tadellos an die Vorgaben des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 16. M\u00e4rz 2017 gehalten. Mit der rechtskr\u00e4ftigen Verurteilung haben sich die Gegebenheiten in der Zwischenzeit indes massgeblich ver\u00e4ndert und erscheint namentlich die Dauer des \"Wohlverhaltens\" desBeschwerdef\u00fchrers seit dem \u00dcbergriff in einem anderen Licht. Die Vertrauensw\u00fcrdigkeit des Beschwerdef\u00fchrers kann nicht bereits jetzt wieder als vollst\u00e4ndig hergestellt gelten, und  eine (sofortige) Aufhebung des Berufsaus\u00fcbungsverbots w\u00e4re verfr\u00fcht. Dass das Obergericht kein strafrechtliches T\u00e4tigkeitsverbot anordnete und dem Beschwerdef\u00fchrer eine \"g\u00fcnstige Legalprognose\" attestierte, f\u00e4llt f\u00fcr die Beurteilung der medizinalrechtlichen Vertrauensw\u00fcrdigkeit vorliegend nicht massgeblich ins Gewicht (E. 3.2.2). Das Berufsasu\u00fcbungsverbot ist verh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 3.2.3).\r\rAbweisung, soweit Eintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:10:23", "Checksum": "c3014c0269db9ba3d4e72b4f142f364e"}