{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-04-06", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00038_2022-04-06.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222267&W10_KEY=13955804&nTrefferzeile=74&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "2c2e0e4b1f8b3d3c08965df1a228d44d"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00038"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 06.04.2022  VB.2022.00038"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 06.04.2022  VB.2022.00038"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 06.04.2022  VB.2022.00038"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen (Familiennachzug) | Verweigerung des Familiennachzugs bei getrennt von der Mutter lebenden und teilweise bereits vollj\u00e4hrigen Kindern. [Die beiden heute 17- und 18-j\u00e4hrigen Beschwerdef\u00fchrerinnen wurden gleich nach ihrem eigenm\u00e4chtigen Nachzug fremdplatziert und sind nicht tiefgreifend in der Schweiz verwurzelt, ersuchen jedoch unter Hinweis auf die prek\u00e4ren Verh\u00e4ltnisse in ihrem Herkunftsland um eine Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib bei ihrer sozialhilfeabh\u00e4ngigen Mutter.] Kognition und Novenrecht (E. 1). Zul\u00e4ssiger Verzicht auf eine Kindsanh\u00f6rung (E. 2). Allgemeine Voraussetzungen f\u00fcr den Nachzug von bei Gesuchseinreichung noch minderj\u00e4hrigen Kindern (E. 3.1). Vorliegend sind weder die finanziellen Voraussetzungen f\u00fcr einen Nachzug gegeben noch ist ein Zusammenleben der Familie derzeit m\u00f6glich, nachdem keine bedarfsgerechte Wohnung vorhanden ist und die Kinder fremdplatziert werden mussten. Bei der \u00e4lteren der beiden Beschwerdef\u00fchrerinnen kommt hinzu, dass das Gesuch zwar noch vor deren Vollj\u00e4hrigkeit gestellt, jedoch die Nachzugsfrist gem\u00e4ss Art. 47 AIG bzw. 73 VZAE verpasst wurde. Zudem m\u00fcssen die materiellen Nachzugsvoraussetzungen noch vor Erreichen der Vollj\u00e4hrigkeit erf\u00fcllt werden und ist damit auch in Bezug auf die derzeit noch minderj\u00e4hrige j\u00fcngere Beschwerdef\u00fchrerin kaum zu rechnen (E. 3.2). Sodann sind keine besonderen Umst\u00e4nde ersichtlich, welche die Verweigerung des Nachzugs unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig erscheinen lassen und besteht f\u00fcr eine H\u00e4rtefallbewilligung oder eine ermessensweise Bewilligungserteilung kein Raum (E. 3). Die R\u00fcckkehr nach Brasilien ist den heute 17- bzw. 18-j\u00e4hrigen Beschwerdef\u00fchrerinnen zumutbar, der Wegweisungsvollzug ist jedoch sorgf\u00e4ltig zu planen, um eine erneute Traumatisierung oder die R\u00fcckkehr in ein gewaltt\u00e4tiges bzw. sexuell \u00fcbergriffiges Umfeld zu vermeiden (E. 4). Ausgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen, wobei die Gerichtskosten praxisgem\u00e4ss stattdessen der im Namen ihrer Kinder prozessierenden Mutter zu \u00fcberbinden sind(E. 5).\rGew\u00e4hrung der unentgeltlichen Rechtspflege (E. 6).\rRechtsmittelbelehrung (E. 7).\r\rBeschwerdeabweisung und Bewilligung UP/URB."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 00:57:43", "Checksum": "9d87c3a2301507a0ccd9382df3289c11"}